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Service-Entgelt 2014 für die E‑Card und Änderungen bei der Anmeldung von Dienstnehmern bei Personengesellschaften
Das Service-Entgelt für die E‑Card wird für 2014 um 0,3 € auf 10,3 € erhöht. Neu ist eine Befreiung für mitversicherte Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten. Befreiungen bestehen auch weiterhin wie bisher für mitversicherte Kinder. Dienstgeber müssen bei der Lohnverrechnung für November das Service-Entgelt für 2014 einbehalten und bis spätestens 16.12.2013 an die Gebietskrankenkasse überweisen.
Neu ab 1.1.2014 ist, dass Personengesellschaften An- und Abmeldungen von Dienstnehmern ausnahmslos über ELDA (elektronisches Datenaustauschsystem mit den Sozialversicherungsträgern) durchführen müssen. Meldungen in Papierform stellen einen sanktionierbaren Meldeverstoß dar.
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