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Artikel zum Thema: Einheitswert

Grund­buchs­ein­tra­gungs­ge­bühr EU-rechtskonform?

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Januar 2018 

Die Gebühren für Grund­buchs­ein­tra­gun­gen wurden, nachdem der VwGH die vor­ma­li­gen Bestim­mun­gen auf­ge­ho­ben hatte, im Zuge der letzten Geset­zes­no­vel­le mit 1.1.2013 neu geregelt. Die Gebühren betragen 1,1% des Kauf­prei­ses bzw. bei Über­tra­gun­gen von Lie­gen­schaf­ten inner­halb der Familie (egal ob unent­gelt­lich oder ent­gelt­lich) 1,1% vom drei­fa­chen Ein­heits­wert (maximal aber 30% des Ver­kehrs­wer­tes). Eine absolute Decke­lung der Gebühr ist im Gesetz nicht vor­ge­se­hen.

Im Lichte der Judi­ka­tur des EuGH (Rs C‑188/95 Fantask) bestehen Bedenken, ob dieses Berech­nungs­mo­dell dem EU-Recht ent­spricht. Laut dem genann­ten Urteil muss eine Abgabe, um Gebüh­ren­cha­rak­ter zu haben, allein auf der Grund­la­ge der Kosten der betref­fen­den Förm­lich­keit berech­net werden. Ein Mit­glied­staat kann pau­scha­le Abgaben vorsehen, wenn er sich in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ver­ge­wis­sert, dass die Gebühren nicht die durch­schnitt­li­chen Ver­wal­tungs­kos­ten der betref­fen­den Vorgänge über­schrei­ten. Diese Vor­aus­set­zun­gen dürften bei der der­zei­ti­gen Grund­buchs­ein­tra­gungs­ge­bühr nicht vor­lie­gen. Anhand eines grenz­über­schrei­ten­den Falles und im Rahmen eines anhän­gi­gen Ver­fah­rens könnte die Frage der Ver­ein­bar­keit der Regelung zur Prüfung durch den EuGH angeregt werden. Wir werden Sie zu diesem Thema am Lau­fen­den halten.

Bild: © estima — Fotolia