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Artikel zum Thema: Abfertigung

Neue Ster­be­ta­feln für die ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Berech­nung von Per­so­nal­rück­stel­lun­gen veröffentlicht

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2018 

Für die ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Berech­nung zu bilan­zie­ren­der Rück­stel­lun­gen für Abfer­ti­gun­gen, Jubi­lä­ums­gel­der und Pen­sio­nen spielen Annahmen zu Inva­li­di­täts­ri­si­ko, Lebens­er­war­tung und Ver­hei­ra­tungs­wahr­schein­lich­kei­ten eine wesent­li­che Rolle. Mitte August wurden die neuen Rech­nungs­grund­la­gen (“Ster­be­ta­feln”) ver­öf­fent­licht und lösen die seit 2008 in Anwen­dung befind­li­chen Para­me­ter ab. Ins­ge­samt zeigt sich dabei eine sowohl bei Männern als auch bei Frauen leicht gestie­ge­ne Rest­le­bens­er­war­tung. Die Inva­li­di­täts­wahr­schein­lich­kei­ten sind leicht rück­läu­fig. Die Ver­hei­ra­tungs­wahr­schein­lich­kei­ten im höheren Alter nahmen hingegen zu.

Die Ent­wick­lung dieser Para­me­ter lässt ten­den­zi­ell folgende Aus­wir­kun­gen für die Bewer­tung der Rück­stel­lun­gen erwarten: Bei den Abfer­ti­gungs­rück­stel­lun­gen ist mit keinen nen­nens­wer­ten Ver­än­de­run­gen zu rechnen, bei den Jubi­lä­ums­geld­rück­stel­lun­gen ist ten­den­zi­ell von einem mode­ra­ten Anstieg auszugehen. 

Größere Aus­wir­kun­gen wird es bei den Rück­stel­lun­gen für Pen­sio­nen geben. Hier wird vor allem bei den Pen­sio­nis­ten mit einem höheren Anstieg gerech­net. Bei den Anwart­schaf­ten ist zwar auch mit einem Anstieg zu rechnen, dieser sollte aber geringer aus­fal­len (kom­pen­sie­ren­de Effekte von höherer Lebens­er­war­tung und nied­ri­ge­rer Invaliditätswahrscheinlichkeit).

Bild: © gmg9130 — Fotolia