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Artikel zum Thema: E‑Card

Kos­ten­de­ckung bei Freizeitunfällen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2007 

:: Rechts­grund­la­gen

- Unfall­ver­si­che­rung (AUVA)
Von der Pflicht­ver­si­che­rung sind aus­schließ­lich Arbeits­un­fäl­le und Berufs­krank­hei­ten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen frei­wil­li­gen Zuschuss für die Ent­gelt­fort­zah­lung an den Arbeit­ge­ber, wenn weniger als 51 Dienst­neh­mer beschäf­tigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Bei­trags­leis­tung gegen­über und wird sowohl bei Arbeits- als auch Frei­zeit­un­fäl­len gewährt.

- Kran­ken­ver­si­che­rung (GKK)
Bei der Heil­be­hand­lung wird grund­sätz­lich nicht zwischen Arbeits- und Frei­zeit­un­fäl­len unterschieden.

:: Kos­ten­tra­gung

- Trans­port
Bei Berg­un­fäl­len zahlt die Kran­ken­kas­se jeden­falls nicht die Bergungs- und Beför­de­rungs­kos­ten ins Tal (z.B. mit Akja, Schi-Doo etc.). Sehr wohl wird aber der Kran­ken­trans­port mit dem Ret­tungs­wa­gen in das nächst­ge­le­ge­ne geeig­ne­te Kran­ken­haus über­nom­men. Hub­schrau­ber­kos­ten werden von der Kasse nur im Falle akuter Lebens­ge­fahr, bzw. wenn der Flug­trans­port auch bei einem Unfall im Tal not­wen­dig gewesen wäre, bezahlt. Die Kosten des Heim­trans­por­tes vom Urlaubs­ort zum Wohnort über­nimmt die Kasse nicht. 

- Hei­lungs­kos­ten
Der Kran­ken­haus­auf­ent­halt, die ärzt­li­che Hil­fe­leis­tung und Ver­sor­gung mit Heil­be­hel­fen werden von der Kran­ken­kas­se über­nom­men, wenn es sich um Ver­trags­ein­rich­tun­gen der Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger handelt. Bei Inan­spruch­nah­me von Nicht­ver­trags­ein­rich­tun­gen leistet die Kasse nur eine Kos­ten­er­stat­tung von 80% des Vertragstarifes.

:: Vor­sor­ge­maß­nah­men

Zur Abde­ckung der weder von der AUVA noch der GKK über­nom­men Kosten ist der Abschluss einer privaten Ver­si­che­rung zu emp­feh­len. Hiefür bietet sich eine Unfall­ver­si­che­rung, die Mit­glied­schaft bei einem alpinen Verein, Beiträge an die Berg­ret­tung etc. an. Die e‑card im Rei­se­ge­päck ist eine Selbstverständlichkeit.

Bild: © Tatesh — Fotolia