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Kurz-Info: Son­der­be­treu­ungs­zeit für Eltern wieder möglich


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Kurz-Info: Son­der­be­treu­ungs­zeit für Eltern wieder möglich

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2021 

Ange­sichts der anrol­len­den nächsten COVID-19-Welle soll mit 1. Oktober 2021 wieder die Son­der­be­treu­ungs­zeit für Eltern in Anspruch genommen werden können — diese Maßnahme soll bis Ende 2021 bestehen bleiben. Mittels Son­der­be­treu­ungs­zeit können sich bei­spiels­wei­se im Falle einer coro­nabe­ding­ten Qua­ran­tä­ne der Kinder oder bei einer Schul­schlie­ßung die Eltern frei­stel­len lassen, damit die Betreu­ung der Kinder gewähr­leis­tet ist. Konkret soll das neue Modell bis zu drei Wochen Son­der­be­treu­ungs­zeit bei vollem Gehalt ermög­li­chen — im Rahmen der alten Regelung zwischen November 2020 und Juli 2021 waren sogar vier Wochen Son­der­be­treu­ungs­zeit möglich.

Bild: © Adobe Stock — fizkes