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Artikel zum Thema: Strom und Gas

Öster­reich­wei­ter “Repa­ra­tur­bo­nus 2.0”

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2023 

Seit 25. Sep­tem­ber 2023 kann öster­reich­weit der Repa­ra­tur­bo­nus wieder in Anspruch genommen werden — wenn­gleich mit ein paar Ände­run­gen zur Erst­ver­si­on der För­de­rung (siehe dazu Beitrag aus dem August 2022). Nunmehr sind ver­stärk­te Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen worden, nachdem es in der Ver­gan­gen­heit mitunter zu Betrugs­fäl­len gekommen ist. Die größte Änderung besteht folglich darin, dass die För­de­rung nun direkt an die Kun­din­nen und Kunden aus­be­zahlt wird, anstelle über die Repa­ra­tur­be­trie­be abge­wi­ckelt zu werden.

Geför­dert wird die Repa­ra­tur von Haus­halts­elek­tro­ge­rä­ten wie z.B. Smart­phones, Wasch­ma­schi­nen, Geschirr­spü­ler und Kaf­fee­ma­schi­nen. Dabei handelt es sich um Geräte, die mit einem Netz­ka­bel, einem Akku, einer Batterie oder einem Solar­mo­dul betrie­ben werden. Aus­ge­schlos­sen vom Repa­ra­tur­bo­nus sind hingegen z.B. ein Gasherd, Ben­zin­ra­sen­mä­her, Not­strom­ag­gre­gat, eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, Wind­tur­bi­ne usw. Ziel­set­zung der För­de­rung ist, durch die Repa­ra­tur die Lebens­dau­er der Geräte zu ver­län­gern, um Res­sour­cen zu sparen und Elek­tro­schrott zu ver­mei­den. Die För­der­mit­tel stammen aus EU-Fonds und die För­de­rung (50 % der Instand­set­zungs­kos­ten, maximal 200 € pro Gerät) soll ca. nach 4 bis 6 Wochen auf dem Konto des Antrag­stel­lers eingehen.

Tech­nisch funk­tio­niert der Repa­ra­tur­bo­nus so, dass die Repa­ra­tur vom Kunden vor­fi­nan­ziert werden muss — bei der Bean­tra­gung muss auch eine Kon­to­num­mer für die spätere Über­wei­sung des Repa­ra­tur­bo­nus ange­ge­ben werden. Der Repa­ra­tur­be­trieb reicht die Rechnung bei der Kom­mu­nal­kre­dit Public Con­sul­ting (KPC) ein, die als För­der­ab­wick­lungs­stel­le agiert. Ähnlich wie bei der früheren För­de­rung muss auf www.reparaturbonus.at vor Instand­set­zung des Geräts ein Repa­ra­tur­bon bean­tragt werden (ähnlich einer Regis­trie­rung sind Adress- und Kon­takt­da­ten, Kon­to­num­mer etc. anzu­ge­ben). Danach kann ein Repa­ra­tur­bon erstellt werden, welcher inner­halb von 3 Wochen bei einem Part­ner­be­trieb ein­ge­löst werden kann. Die ins­ge­samt 2.000 Part­ner­be­trie­be sind auch unter www.reparaturbonus.at zu finden.Die Repa­ra­tur­bons können so lange bean­tragt werden, wie Bud­get­mit­tel vor­han­den sind — längs­tens jedoch bis zum 31. März 2026. Ein Bon kann pro Repa­ra­tur ein­ge­löst werden, danach kann ein weiterer Bon für die Repa­ra­tur eines weiteren Elektro- oder Elek­tronik­ge­rä­tes genutzt werden usw.

Bild: © Adobe Stock — hkama