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Mehr Details zur Umsatz­steu­er­sen­kung auf Nahrungsmittel


April 2026 

Durch einen Minis­te­ri­al­ent­wurf Mitte März sind neue Details zur geplan­ten Umsatz­steu­er­sen­kung auf Nah­rungs­mit­tel bekannt geworden (siehe dazu auch Beitrag aus dem Februar 2026). Klar ist, dass ab 1. Juli der Umsatz­steu­er­satz für aus­ge­wähl­te Nah­rungs­mit­tel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finan­zi­el­len Ent­las­tung bei den Ein­käu­fen des täg­li­chen Lebens beizutragen.

Die Gruppe der begüns­tig­ten Lebens­mit­tel (gem. Kom­bi­nier­ter Nomen­kla­tur) umfasst:

  • Milch (auch lak­to­se­freie) und Milch­er­zeug­nis­se wie Joghurt, Butter etc.;
  • (frische) Hüh­ner­ei­er;
  • Gemüse wie z.B. Kar­tof­feln, Tomaten, Knob­lauch, Kohl, Gurken, Karotten, Erbsen, Spargel usw. Die Begüns­ti­gung gilt unab­hän­gig davon, ob das Gemüse frisch, gekühlt oder gefroren ist.
  • Obst bzw. genieß­ba­re Früchte — dies betrifft bei­spiels­wei­se frische Äpfel, Birnen, frisches Stein­obst (z.B. Marille, Kirsche, Pfirsich, Pflaume);
  • Reis;
  • Wei­zen­mehl und ‑grieß;
  • Teig­wa­ren, jedoch weder gekocht, gefüllt noch anders zubereitet;
  • Brot und Gebäck (auch glutenfrei);
  • Spei­se­salz.

Aus­ge­nom­men vom begüns­tig­ten Mehr­wert­steu­er­satz sind Restau­rant­um­sät­ze — hier gelten auch wei­ter­hin die bestehen­den Sätze, da nur der Kauf im Super­markt oder beim Erzeuger begüns­tigt sein soll.

Die weitere Gesetz­wer­dung bleibt abzu­war­ten — ebenso die Lösung von mit der Umsatz­steu­er­sen­kung ver­bun­de­nen zoll­ta­ri­fa­ri­schen und mit der Regis­trier­kas­sen­si­cher­heits­ver­ord­nung zusam­men­hän­gen­den Fragen.

Bild: © Adobe Stock — Pixel-Shot