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Höhere Sicher­heit bei Finan­zOn­line ab Oktober

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2025 

Die Platt­form Finan­zOn­line bewährt sich seit vielen Jahren als elek­tro­ni­sches Postfach (für Beschei­de, Buchungs­mit­tei­lun­gen, Benach­rich­ti­gun­gen über Vor­aus­zah­lun­gen etc.) der Finanz wie auch zur Über­mitt­lung von Steu­er­erklä­run­gen (vor allem Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gun­gen), Rück­zah­lungs­an­trä­gen usw. Da es sich dabei durch­wegs um sensible Infor­ma­tio­nen handelt, ist Sicher­heit oberstes Gebot. Ab Oktober 2025 wird der Sicher­heits­stan­dard für die Nutzung von Finan­zOn­line (dies gilt auch für Unter­neh­men) weiter erhöht, indem der Login ab dann nur noch mit einer 2‑Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung möglich sein wird. Frei­wil­lig kann und konnte bereits der Umstieg auch schon vor Oktober durch­ge­führt werden.

Die ver­mut­lich kom­for­ta­bels­te Variante dabei ist, “ID Austria” für die 2‑Faktor-Authen­ti­f­zie­rung zu nutzen, da ID Austria auch bereits für zahl­rei­che andere Anwen­dun­gen und Behör­den­gän­ge ver­wen­det werden kann und alle Anfor­de­run­gen an eine sichere 2‑Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung erfüllt. Tech­nisch funk­tio­niert die 2‑Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung indem nach der Eingabe der Zugangs­da­ten beim Login die Iden­ti­tät des Nutzers mit einem zweiten Bestä­ti­gungs­schritt über­prüft wird (wie übli­cher­wei­se beim e‑banking).

Sofern ID Austria nicht genutzt werden kann, gibt es eine alter­na­ti­ve 2‑Faktor-Authen­ti­f­zie­rung, welche direkt in Finan­zOn­line ein­ge­rich­tet werden kann. Für Smart­phones muss eine Authen­ti­ca­tor-App wie Google Authen­ti­ca­tor oder Micro­soft Authen­ti­ca­tor ver­wen­det werden — für Laptops und Desktop-PCs bestehen eben­falls Lösungen. Falls ein Gerät verloren oder gewech­selt wird, kann die 2‑Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung mit einem Wie­der­her­stel­lungs­code selb­stän­dig reak­ti­viert werden.

Bild: © tero­ve­sa­lai­nen — stock.adobe.com