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Mehr Digi­ta­li­sie­rung und weniger Büro­kra­tie (lang­fris­tig)

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2026 

Anfang Dezember 2025 wurde in einem Minis­ter­rats­vor­trag ein umfas­sen­des Paket zum Abbau büro­kra­ti­scher Hürden im Wirt­schafts­le­ben vor­ge­stellt. Es handelt sich dabei um 113 Ein­zel­maß­nah­men unter­schied­li­chen Umfangs, auf­ge­teilt auf 10 große The­men­blö­cke. Aus­ge­wähl­te geplante Maß­nah­men — vor allem in dem Bereich Steuern — werden nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dar­ge­stellt — die weitere Umset­zung (und ob die Umset­zung über­haupt gelingt) bleibt abzuwarten.

  • Ver­ein­fa­chung der Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung und Lohnverrechnung;
  • Ver­ein­heit­li­chung und Moder­ni­sie­rung des Gebüh­ren­rechts mithilfe von Pau­schal­sät­zen. Dabei soll auch das gesamte Ver­fah­ren i.Z.m. Gebühren und Ver­kehr­steu­ern durch neue Ein­ga­be­mas­ken, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tools und Schnitt­stel­len moder­ni­siert werden;
  • Erhöhung der Mel­de­gren­ze gem. § 109a EStG — dadurch soll der damit ver­bun­de­ne admi­nis­tra­ti­ve Aufwand redu­ziert werden;
  • Die Buch­füh­rungs­gren­zen im UGB (700.000 bzw. 1 Mio. €) und in der BAO (700.000 €) sollen auf 1 Mio. € bzw. 1,5 Mio. € ange­ho­ben werden;
  • Ein­füh­rung eines Akti­vie­rungs­wahl­rechts für selbst erstell­te imma­te­ri­el­le Vermögenswerte;
  • Ver­ein­fa­chung der Auf­be­wah­rungs­richt­li­ni­en dahin­ge­hend, dass die elek­tro­ni­sche Archi­vie­rung generell möglich sein soll. Papier­ori­gi­na­le sollen nur noch in Aus­nah­me­fäl­len erfor­der­lich sein;
  • Im Bereich der För­der­po­li­tik soll ein One-Stop-Shop geschaf­fen werden, um Ver­fah­ren zu vereinheitlichen;
  • Das Ziel “weniger Urkunden” und “digitale Mel­de­be­stä­ti­gung” soll dadurch erreicht werden, dass etwa Pass­be­hör­den digitale Daten mit voller Beweis­kraft nutzen können. Staats­bür­ger­schafts­ur­kun­den sollen nicht mehr vor­ge­legt werden müssen, wenn die digitale Einsicht möglich ist. Überdies sollen his­to­ri­sche Mel­de­be­stä­ti­gun­gen künftig digital ver­füg­bar sein, um den Nachweis früherer Wohn­sit­ze ohne Behör­den­gang zu erleichtern;
  • Beim Kfz-“Pickerl” sollen die Prüf­in­ter­val­le von bisher 3:2:1 Jahren auf 4:2:2:2:1 Jahre aus­ge­dehnt werden. Die fünf­jäh­ri­ge Auf­be­wah­rungs­pflicht für “Pickerl”-Gutachten soll über­prüft und gekürzt werden;
  • Stich­wort Geneh­mi­gun­gen: hierbei sollen “Sach­ver­stän­di­gen­pools” zu kürzeren Ver­fah­rens­dau­ern in Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren bei­tra­gen. Geneh­mi­gungs­freie Betriebs­an­la­gen sollen wei­ter­hin ohne Ein­schrän­kun­gen bleiben. Überdies soll sicher­ge­stellt werden, dass PV-Anlagen und E‑Ladestationen rasch und geneh­mi­gungs­frei aus­ge­baut werden können;
  • Die Gewer­be­an­mel­dung wird durch die Ein­füh­rung von “GISA Express” — schnelle Ver­fah­ren — ab 1.1.2026 voll­stän­dig digitalisiert;
  • Fremd­spra­chi­ge Urkunden werden im Fir­men­buch­ver­fah­ren erleich­tert zuge­las­sen. Überdies wird die digitale EU-Gesell­schafts­be­schei­ni­gung eingeführt.

Bild: © Adobe Stock — Suelzengenappel