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Tarif­stu­fen in der Ein­kom­men­steu­er ab 2026

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2025 

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach Ver­öf­fent­li­chung der Infla­ti­ons­an­pas­sungs­ver­or­dung 2026 aktua­li­siert und enthält nun die fixier­ten Tarif­stu­fen für 2026.

Durch die Abschaf­fung der “kalten Pro­gres­si­on” wird die jähr­li­che aufgrund der Infla­ti­on ent­ste­hen­de Mehr­be­las­tung abge­gol­ten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesent­li­chen Tarif­ele­men­te und Absetz­be­trä­ge auto­ma­tisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Infla­ti­ons­ra­te ange­passt werden. Das ver­blei­ben­de Drittel wird aufgrund der Bud­get­sa­nie­rung derzeit aus­ge­las­sen. Beim Spit­zen­steu­er­satz von 55 % erfolgt keine infla­ti­ons­be­ding­te Anpassung.

Durch die auto­ma­ti­sche Infla­ti­ons­an­pas­sung der für die Anwen­dung der 1. bis 5. Tarif­stu­fe maß­ge­ben­den Grenz­be­trä­ge ergeben sich nach­fol­gen­de Werte in der Ein­kom­men­steu­er ab 2026.

Ein­kom­men­steu­er-Tarif­gren­zen ab 2026: Ein­kom­men und Grenz­steu­er­satz

Ein­kom­men (in €)

Grenz­steu­er­satz

Über

Bis

0

13.539

0 %

13.539

21.992

20 %

21.992

36.458

30 %

36.458

70.365

40 %

70.365

104.859

48 %

104.859

1.000.000

50 %

Über

1.000.000

55 %

Grund­la­ge für die Tarif­än­de­rung ist die rol­lie­ren­de Infla­ti­on von Juli 2024 bis Juni 2025, die 2,6 % beträgt. 2/3 davon ergeben eine Anhebung von 1,733 %.

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