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Ener­gie­kos­ten­zu­schuss soll auf 2023 aus­ge­dehnt werden


Januar 2023 

Erfreu­li­che Nach­rich­ten hat es Ende Dezember 2022 für ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men gegeben, da der Ener­gie­kos­ten­zu­schuss (siehe dazu auch den Beitrag aus dem Dezember 2022) bis Ende 2022 ver­län­gert werden soll und sogar auf das Jahr 2023 aus­ge­dehnt werden soll. Damit soll die öster­rei­chi­sche Wirt­schaft und Indus­trie und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit öster­rei­chi­scher Unter­neh­men unter­stützt werden, mitunter auch vor dem Hin­ter­grund der deut­schen “Gas- und Strom­preis­brem­se”. Der “Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 1” mit dem ursprüng­li­chen För­der­zeit­raum Februar bis Sep­tem­ber 2022 soll bis Ende Dezember 2022 ver­län­gert werden — dabei ist für den För­der­zeit­raum 4. Quartal 2022 eine eigene Antrags­pha­se vor­ge­se­hen. In dem 4. Quartal 2022 soll die För­de­rung von Dampf in der ersten Stufe nunmehr neu hinzukommen.

Aufgrund der anhal­tend hohen Ener­gie­kos­ten soll mittels “Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2” die Unter­stüt­zung für Unter­neh­men für das ganze Jahr 2023 (För­der­zeit­raum ist daher von 1.1. bis 31.12.2023) — mit adap­tier­ten Antrags­be­din­gun­gen — fort­ge­setzt werden. Vor­ge­se­hen sind För­de­run­gen zwischen 3.000 € und 150 Mio. € pro Unter­neh­men, wobei die Höhe der För­de­rung in fünf För­der­stu­fen gestaf­felt ist. Bei den ersten beiden Stufen bis zur För­der­sum­me von 4 Mio. € soll kein Nachweis einer Min­dest­ener­gie­in­ten­si­tät not­wen­dig sein. In den höheren För­der­stu­fen sind gewisse Ein­schrän­kun­gen vor­ge­se­hen, bei­spiels­wei­se bzgl. der Gewinne oder bei Bonus­zah­lun­gen und Divi­den­den der för­der­emp­fan­gen­den Unter­neh­men. Eine weitere För­der­be­din­gung soll eine Beschäf­ti­gungs­ga­ran­tie bis Ende 2024 sein.

Die För­der­in­ten­si­tät soll in Stufe 1 von 30 auf 60 % ver­dop­pelt werden und in Stufe 2 von 30 auf 50 % erhöht werden. Im Detail sollen die ein­zel­nen För­der­stu­fen des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses 2 wie folgt aus­ge­stal­tet sein.

Stufe

Unter- und Ober­gren­ze
pro Jahr (in €)

Ener­gie­in­ten­si­tät
(Ein­gangs­kri­te­ri­um)

För­der­in­ten­si­tät
in %

Berech­nungs­for­mel

Ver­brauchs­men­ge
(geför­dert)

1

3.000 — 2 Mio.

0 %

60 %

För­de­rung der Mehrkosten

100 % von 2021

2

2 Mio. — 4 Mio.

0 %

50 %

För­de­rung des 1,5‑fach über­stei­gen­den Preises

70 % von 2021

3

4 Mio. — 50 Mio.

3 % auf 2021 oder
6 % auf 1. Halbjahr 2022

65 %

För­de­rung des 1,5‑fach über­stei­gen­den Preises

70 % von 2021

4

50 Mio. — 150 Mio.

3 % auf 2021 oder
6 % auf 1. Halbjahr 2022

80 %

För­de­rung des 1,5‑fach über­stei­gen­den Preises

70 % von 2021

5 (neu)

4 Mio. — 100 Mio.

0 %

40 %

För­de­rung des 1,5‑fach über­stei­gen­den Preises

70 % von 2021

Hin­sicht­lich der Ener­gie­ar­ten i.Z.m. dem Ver­brauch sind in den Stufen 2 bis 5 jeweils Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fern­wär­me) vor­ge­se­hen. In Stufe 1 umfassen die Ener­gie­ar­ten Treib­stoff, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fern­wär­me), Dampf, Heizöl etc.

Wir werden Sie über die weiteren Ent­wick­lun­gen auf dem Lau­fen­den halten.

Bild: © Adobe Stock — Farknot Architect