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Artikel zum Thema: Zahlungserleichterung

Steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für Hoch­was­ser­ge­schä­dig­te 2005

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2005 

Ähnlich wie im Jahre 2002 (Klienten-Info Sept. 2002) bestehen auch für2005 ent­spre­chen­de steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen wie folgt:

  • Ver­spä­tungs- sowie Säum­nis­zu­schlä­ge fallen nicht an, wenn spä­tes­tens 2 Monate nach Eintritt der Kata­stro­phe die ver­säum­ten Maßnahen nach­ge­holt werden, bzw. ein Zah­lungs­er­leich­te­rungs­an­su­chen gestellt wird.
  • Ersatz­be­schaf­fun­gen im betrieb­li­chen Bereich in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 können entweder vor­zei­tig abge­schrie­ben (12% Gebäude, 20% sonstige WG) oder eine Prämie (natür­li­che Personen für Gebäude 5%, sonstige WG 10 %, bzw. Kör­per­schaf­ten 3% und 5%) geltend gemacht werden. Im privaten Bereich als außer­ge­wöhn­li­che Belastung.
  • Für die Abset­zung von Spenden gilt Gleiches wie 2002: Betriebs­aus­ga­be als Werbeaufwand.
  • Schen­kung­steu­er- und Gebüh­ren­frei­heit wie 2002.

Bild: © Africa Studio — Fotolia