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Klar­stel­lung des Zufluss­zeit­punk­tes für Gut­schrif­ten auf einem Bankkonto


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Klar­stel­lung des Zufluss­zeit­punk­tes für Gut­schrif­ten auf einem Bankkonto

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2002 

Bisher gab es unter­schied­li­che Ansich­ten über den Zufluß­zeit­punkt bei Gut­schrif­ten auf einem Bank­kon­to. Zur Wahl standen die Wert­stel­lung oder das Datum des Kon­to­aus­zu­ges. Von Bedeu­tung ist dies ins­be­son­ders für die Ertrags­be­steue­rung bei Gut­schrif­ten um die Jah­res­wen­de (z.B. Kon­to­aus­zug vom 28.12. und Wert­stel­lung 04.01.) und für die Umsatz­steu­er bei Ist- Ver­steue­rung zum Monatswechsel.

Der Fiskus stand bisher auf dem Stand­punkt, dass die Wert­stel­lung maß­geb­lich sei für den Zuflußzeitpunkt.

Der Beru­fungs­se­nat der FLD für Vor­arl­berg 16.07.2002 Zl, Rz 1602/1‑V 6/02 hat sich für das Buchungs­da­tum ent­schie­den und zwar mit der Begrün­dung, dass die Wert­stel­lung nur für die Zin­sen­be­rech­nung von Bedeu­tung sei. Der Bank­kun­de kann bereits ab dem Buchungs­tag über den Betrag verfügen, da der Kon­to­stand keinen Haben­stand aufweist.