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Kurz-Info: Pri­vat­an­teil bei gemisch­ter Computer-Nutzung


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Kurz-Info: Pri­vat­an­teil bei gemisch­ter Computer-Nutzung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2003 

Bei Ver­wen­dung von Com­pu­tern im Pri­vat­haus­halt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Pri­vat­an­teil übli­cher­wei­se 40 % beträgt. Bei Glaub­haft­ma­chung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Pri­vat­an­teil auch geringer sein. Der Pri­vat­an­teil ist sowohl für das Grund­ge­rät als auch für sämt­li­che mit dem Betrieb im Zusam­men­hang ste­hen­den Auf­wen­dun­gen anzu­wen­den. Bei­spiels­wei­se wird ange­führt: Fax und Tele­fon­wei­che, Dis­ket­ten, Drucker, Scanner sowie Fax- und Telefonanteile.

Bild: © Tatesh — Fotolia