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Kurz-Info: Keine Änderung für pau­scha­le Tages- und Näch­ti­gungs­gel­der bei Selbstständigen


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Kurz-Info: Keine Änderung für pau­scha­le Tages- und Näch­ti­gungs­gel­der bei Selbstständigen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2003 

Unge­ach­tet des VwGH 30.01.2003, 99/15/0085 hält das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finanzen an der bis­he­ri­gen Rechts­an­sicht fest, dass sich die Rei­se­kos­ten­be­grif­fe für Selbst­stän­di­ge und Arbeit­neh­mer decken. Dem Rich­ter­spruch, wonach Selbst­stän­di­ge keine pau­scha­len Tages- und Näch­ti­gungs­gel­der geltend machen können, ist laut BMF keine über den Ein­zel­fall hin­aus­ge­hen­de Bedeu­tung bei­zu­mes­sen.

Fest­ge­hal­ten wird aller­dings weiters an der Rechts­an­sicht, dass in allen Fällen, in denen ein abzugs­fä­hi­ger Mehr­auf­wand offen­kun­dig nicht vorliegt, auch keine pau­scha­len Rei­se­kos­ten geltend gemacht werden können.

Bild: © Anna Blau — BMF