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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kurz-Info: Nach­fol­ge­re­ge­lung für den per Ende März 2003 aus­ge­lau­fe­nen pau­scha­len Dienst­ge­ber­bei­trag für gering­fü­gig Beschäftigte


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Kurz-Info: Nach­fol­ge­re­ge­lung für den per Ende März 2003 aus­ge­lau­fe­nen pau­scha­len Dienst­ge­ber­bei­trag für gering­fü­gig Beschäftigte

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2003 

Der Pau­schal­bei­trag zur Kranken- und Pen­si­ons­ver­si­che­rung (16,4 %) bei Über­schrei­ten der 1 1/2‑fachen Gering­fü­gig­keits­gren­ze (€ 464,07) ist Ende März 2003 aus­ge­lau­fen.

Ab 1. Juni 2003 wird eine Dienst­ge­ber­ab­ga­be in gleicher Höhe ein­ge­führt, welche bis zum 15. Jänner des Fol­ge­jah­res an die zustän­di­ge Gebiets­kran­ken­kas­sa zu ent­rich­ten ist. Infolge Inkraft­tre­ten des Dienst­ge­ber­ab­ga­ben­ge­set­zes (DAG) mit 1. Juni 2003 bleiben die Monate April und Mai bei­trags­frei.

Die derzeit geltende Unfall­ver­si­che­rung in der Höhe von 1,4 % bleibt weiter bestehen.

Bild: © Boggy — Fotolia