News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Vignet­ten­prei­se für 2018 — Vignette erstmals auch digital verfügbar


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Vignet­ten­prei­se für 2018 — Vignette erstmals auch digital verfügbar

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2017 

Erwar­tungs­ge­mäß werden die Preise für die Auto­bahn­vi­gnet­te 2018 wieder ange­ho­ben, diesmal um 1%. Im Ein­zel­nen gelten für den Erwerb der Kirsch­rot farbigen Vignette für Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamt­ge­wicht folgende Preise (inkl. USt):

Ein­spu­ri­ge Kfz

Mehr­spu­ri­ge Kfz

Jah­res­vi­gnet­te

34,70 (34,40) €

87,30 (86,40) €

2‑Monats-Vignette

13,10 (13,00) €

26,20 (25,90) €

10-Tages-Vignette

5,20 (5,10) €

9,00 (8,90) €

Die 2018er-Vignette gilt vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Jänner 2019.

Die Vignette kann ab 8. November 2017 erstmals auch in digi­ta­ler Form entweder online (http://www.asfinag.at) oder über die ASFINAG-App “Unter­wegs” erworben werden. Hin­sicht­lich Gül­tig­keits­dau­er und Preise gibt es kei­ner­lei Unter­schie­de zur analogen Version. Die digitale Version bietet einige Vorteile wie orts- und zeit­un­ab­hän­gi­gen Erwerb der Vignette, keinen zusätz­li­chen Aufwand bei Schei­ben­bruch sowie kein auf­wän­di­ges Kleben und Kratzen.

Tech­nisch betrach­tet ist die digitale Vignette an das KfZ-Kenn­zei­chen gebunden. Ob ein z.B. geborg­tes oder gemie­te­tes Fahrzeug über eine gültige Vignette verfügt, kann in der soge­nann­ten “Vignet­ten­evi­denz” (öffent­lich zugäng­li­ches Register) mittels Eingabe von Kenn­zei­chen und Zulas­sungs­staat abge­fragt werden (z.B. über das Smart­phone). Vorteile ergeben sich auch für Besitzer von Wech­sel­kenn­zei­chen. Mit einem (Wechsel)Kennzeichen und zuge­hö­ri­ger digi­ta­ler Vignette können bis zu drei Fahr­zeu­ge wech­selnd auf Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen benützt werden.

Bild: © Africa Studio — Fotolia