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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Erfas­sung der Mel­dun­gen gemäß § 109 a EStG in den Steu­er­erklä­run­gen 2003


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Erfas­sung der Mel­dun­gen gemäß § 109 a EStG in den Steu­er­erklä­run­gen 2003

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2004 

Personen, die 2003 für außer­halb eines Dienst­ver­hält­nis­ses erbrach­te bestimm­te Leis­tun­gen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leis­tungs­emp­fän­ger infor­miert worden sind, sind ver­pflich­tet dieses Honorar in ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung wie folgt zu erfassen:

Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung – Formular E1
Auf Seite 1 ist unter Punkt 1 die Anzahl der Mit­tei­lun­gen gemäß § 109 a einzutragen. 

Beilage zurEin­kom­men­steu­er­erklä­rung – For­mu­la­rE 1a
Unter der KZ 9050 ist die Summe der Honorare aus den Mit­tei­lun­gen (Formular 18) ein­zu­tra­gen, dabei ist aber darauf zu achten, dass in der KZ 9040 diese Honorare aus der Summe der Gesamt­ein­nah­men aus­zu­schei­den sind, um eine Dop­pel­er­fas­sung zu vermeiden. 

Erklä­rung der Ein­künf­te von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (Gemein­schaf­ten) – Formular E 6
Auf Seite 1 ist die Anzahl der Mit­tei­lun­gen gemäß § 109 a ein­zu­tra­gen.
Da für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten der Steu­er­erklä­rung nach wie vor eine Abschrift der Bilanz mit Gewinn- und Ver­lust­rech­nung bzw. Ein­nah­men- Aus­ga­ben­rech­nung bei­zu­le­gen ist, sind die Ein­nah­men laut Mit­tei­lun­gen gemäß § 109 a in der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung bzw. den Ein­nah­men­auf­zeich­nun­gen geson­dert auszuweisen.

Bild: © IckeT — Fotolia