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Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung bei PKW-Auslandsleasing


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Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung bei PKW-Auslandsleasing

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2005 

Rechts­ent­wick­lung

Die sei­ner­zei­ti­ge unbe­fris­te­te öster­rei­chi­sche Regelung der Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung von PKW-Aus­lands­lea­sing wurde vom EuGH im Jahre 2003 als EU-widrig erklärt, worauf Öster­reich diese Regelung trotzdem bei­be­hal­ten hat, sie aller­dings bis Ende 2005 befris­te­te. Nun hat — wie zu erwarten war — tat­säch­lich der UFS-Linz am 1. März 2005 auch die befris­te­te Regelung als mit der 6. MwStRL in Wider­spruch befunden.

Beur­tei­lung der aktu­el­len Rechtslage

Schlüs­si­ge recht­li­che Argu­men­te für die Gesetz­wid­rig­keit der gegen­ständ­li­chen Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung hat ein Mitglied des UFS-Linz im SWK-Heft 11/2005 S 401 ver­öf­fent­licht. Die genaue Dar­stel­lung dieser Argu­men­ta­ti­on würde den Umfang des Artikels sprengen, weshalb ledig­lich auf die Lite­ra­tur­stel­le hin­ge­wie­sen wird.

Vor­aus­sicht­li­che Weiterentwicklung

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Fiskus gegen die UFS-Ent­schei­dung Amts­be­schwer­de beim VwGH erheben wird. Dem Finanz­amt kommt zugute, dass zurzeit keine Infor­ma­ti­on über die Ein­lei­tung eines Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens betref­fend § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG vor­lie­gen. Da — wie erwähnt — diese Bestim­mung mit 31. Dezember 2005 befris­tet ist, ist kaum mit einer Geset­zes­än­de­rung zu rechnen. Dies umsomehr, weil bei der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on ein Richt­li­ni­en­vor­schlag besteht, der künftig die Besteue­rung generell am Ort des Lea­sing­neh­mers vorsieht, was der gel­ten­den öster­rei­chi­schen Lösung ent­spricht. Wer sich bei dieser Situa­ti­on — unter Berufung auf die Gesetz­wid­rig­keit — auf ein Ver­fah­ren ein­zu­las­sen gedenkt, wird wenig Aus­sich­ten auf Erfolg haben.

Bild: © sergign — Fotolia