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Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Pri­vat­nut­zung eines Firmen-KFZ durch den wesent­lich betei­lig­ten Gesellschafter-Geschäftsführer


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Pri­vat­nut­zung eines Firmen-KFZ durch den wesent­lich betei­lig­ten Gesellschafter-Geschäftsführer

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2005 

Die zu § 15 Abs. 2 EStG ergan­ge­ne Sach­be­zugs­ver­ord­nung regelt die Pri­vat­nut­zung des arbeit­ge­ber­ei­ge­nen KFZ durch den Arbeit­neh­mer. Der wesent­lich betei­lig­te Gesell­schaf­ter- Geschäfts­füh­rer bezieht aber Ein­künf­te aus selb­stän­di­ger Arbeit, obwohl diese hin­sicht­lich Dienst­ge­ber­bei­trags den Dienst­neh­mern zuge­ord­net werden. Laut VwGH 31.3.2005, 2002/15/0029 ändert das aber nichts daran, dass sie in ein­kom­men­steu­er­li­cher Sicht nicht als Dienst­neh­mer anzu­se­hen sind. Anstelle der Ermitt­lung des Sach­be­zugs­wer­tes für die Pri­vat­nut­zung des Firmen-KFZ nach der Sach­be­zugs-VO (1,5% des Anschaf­fungs­wer­tes bis max. € 600,- p.m.) ist der Sach­be­zug, der als Betriebs­ein­nah­me zu ver­steu­ern ist, gem. § 184 BAO zu schätzen. Für die Kom­mu­nal­steu­er dagegen ist die Sach­be­zugs-VO anwend­bar (Rz 74 Info BMF vom 9. Mai 2005). 

Bild: © ki33 — Fotolia