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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Ab 1. Oktober 2005: Aus­wei­tung der Umsatz­steu­er­pflicht für ärzt­li­che Gutachten


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Ab 1. Oktober 2005: Aus­wei­tung der Umsatz­steu­er­pflicht für ärzt­li­che Gutachten

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2005 

Grund­sätz­lich gehören die Aus­stel­lung von ärzt­li­chen Zeug­nis­sen und die Erstat­tung von ärzt­li­chen Gut­ach­ten zur Berufs­tä­tig­keit eines Arztes und fällt somit unter die unechte Umsatz­steu­er­be­frei­ung. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 hat das BMF als Reaktion auf die jüngste Recht­spre­chung des EuGH aller­dings eine Aus­wei­tung der Steu­er­pflicht für ärzt­li­che­Gut­ach­ten vor­ge­nom­men (Rz 946 UStR-Wartungserlass). 

Seit dem 1. Jänner 2001 unter­lie­gen folgende ärzt­li­che Leis­tun­gen der 20%igen Umsatz­steu­er:

  • ärzt­li­che Unter­su­chun­gen über die phar­ma­ko­lo­gi­sche Wirkung eines Medi­ka­ments beim Menschen und die der­ma­to­lo­gi­sche Unter­su­chung von kos­me­ti­schen Stoffen
  • psy­cho­lo­gi­sche Taug­lich­keits­tests zur Berufsfindung
  • auf bio­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen gestütz­te Fest­stel­lun­gen einer anthro­po­lo­gisch-erb­bio­lo­gi­schen Verwandtschaft

Ab dem 1. Oktober 2005 sind zusätz­lich auch folgende ärzt­li­che Leis­tun­gen umsatz­steu­er­pflich­tig:

  • Aus­stel­lung von Beschei­ni­gun­gen für Zwecke eines Anspru­ches nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Erstel­lung von Gut­ach­ten für zivil- und straf­recht­li­che Haftungsfragen
  • Gut­ach­ten über ärzt­li­che Kunstfehler
  • Gut­ach­ten, um Anhalts­punk­te zu gewinnen, die für oder gegen einen Antrag auf Zahlung einer Inva­li­di­täts­pen­si­on sprechen.

Für die im Zusam­men­hang mit diesen umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Leis­tun­gen anfal­len­den Vor­steu­ern kann die Vor­steu­er geltend gemacht werden. Nicht ein­deu­tig zuor­den­ba­re Vor­steu­er­be­trä­ge können dabei nach dem Ver­hält­nis steu­er­freie zu steu­er­pflich­ti­ge Umsätze auf­ge­teilt werden. 

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia