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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Aktuelle Lehr­lings­för­de­rung


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Aktuelle Lehr­lings­för­de­rung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2005 

Mit 1. Sep­tem­ber 2005 hat die För­de­rung zusätz­li­cher Lehr­stel­len durch das AMS begonnen. Um in den Genuss der Lehr­lings­prä­mie idHv. € 400,- monat­lich im ersten, € 200,- im zweiten und € 100,- im dritten Lehr­jahr­zu kommen, ist fol­gen­des zu beachten:

  • Recht­zei­ti­ge Kon­takt­auf­nah­me des Jugend­li­chen und des Betrie­bes mit dem AMS vor Aus­bil­dungs­be­ginn.
  • Die ein­zel­nen Lehr­be­ru­fe müssen im För­der­pro­gramm ent­hal­ten sein (evtl. je nach AMS-Lan­des­di­rek­ti­on unterschiedlich)
  • Die Lehr­lings­prä­mie gibt es nur für zusätz­li­che Lehr­lin­ge, die ihre Lehre zwischen 1. Sep­tem­ber 2005 und 31. August 2006 beginnen.
  • Die Lehr­stel­le gilt dann als zusätz­lich geschaf­fen, wenn der Betrieb am Beginn des neuen Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses mehr Lehr­lin­ge beschäf­tigt als zum 31. Dezember 2004.
  • Da die För­de­rung jährlich zuer­kannt wird, muss die Gesamt­zahl der beschäf­tig­ten Lehr­lin­ge auch im 2. und 3. Lehrjahr höher sein als per 31. Dezember 2004.

:: Ent­fer­nungs­bei­hil­fe

Seit 11. Juli 2005 bietet das AMS eine Beihilfe für Lehr­lin­ge bei entfernt gele­ge­ner Lehr­stel­le für Fahrten zum bzw. Unter­brin­gung am Arbeits­ort, bis höchs­tens € 250,- p.m. mit Selbst­be­halt von € 64,- p.m.

:: Lehr­lings­aus­bil­dungs­prä­mie gem. § 108f EStG

Diese steht dem Betrieb pro Lehrling in Höhe von € 1.000,- p.a. zu. In diesem Zusam­men­hang sei auf die Behal­te­pflicht der Lehr­lin­ge hin­ge­wie­sen: Nach Ablauf der Pro­be­zeit (3 Monate) ist eine Kün­di­gung des Lehr­ver­hält­nis­ses grund­sätz­lich nicht vor­ge­se­hen. Das Berufs­aus­bil­dungs­ge­setz zählt Ent­las­sungs­tat­be­stän­de auf, die im Aus­nah­me­fall zu einer frist­lo­sen Kün­di­gung führen können. Darüber hinaus ist der Lehrling nach Abschluss der Lehre für weitere 3 Monate im Unter­neh­men zu beschäftigen. 

:: Lehr­lings­frei­be­trag gem. § 124b Z 31 EStG

Dieser beträgt € 1.460,- am Beginn des Lehr­ver­hält­nis­ses und im Jahr der Lehr­ab­schluss­prü­fung. Bei Gel­tend­ma­chung dieses Frei­be­tra­ges entfällt die Lehrlingsausbildungsprämie.

Bild: © Tatesh — Fotolia