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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Keine Ver­län­ge­rung der Pflicht­ver­si­che­rung durch Aus­zah­lung der Über­stun­den­gut­ha­ben im Gastgewerbe


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Keine Ver­län­ge­rung der Pflicht­ver­si­che­rung durch Aus­zah­lung der Über­stun­den­gut­ha­ben im Gastgewerbe

Die kol­lek­tiv­ver­trag­lich gere­gel­te Sai­son­ver­län­ge­rung zwecks Ver­kür­zung der Arbeits­lo­sig­keit bei Aus­zah­lung von Über­stun­den nach Ende der Saison, über­schrei­tet laut VwGH 22.11.2006, 2004/08/0065 die Rege­lungs­be­fug­nis nach § 2 ArbVG. Die Nach­ver­rech­nung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen für einen der­ar­ti­gen Ver­län­ge­rungs­zeit­raum ist damit rechts­wid­rig. Die aus­be­zahl­ten Über­stun­den sind vielmehr dem letzten Bei­trags­zeit­raum als lau­fen­der Bezug hinzuzurechnen. 

Bild: © pho­to­crew — Fotolia