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Ver­bes­ser­te För­de­rung bei Naturkatastrophen


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Ver­bes­ser­te För­de­rung bei Naturkatastrophen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2008 

Die Novelle des Kata­stro­phen­fonds­ge­set­zes bringt eine zukünf­ti­ge Erhöhung der För­der­mit­tel bei Natur­ka­ta­stro­phen und eine Sofort­hil­fe für die von den jüngsten Orkanen betrof­fe­ne Land- und Forst­wirt­schaft. Der Finanz­mi­nis­ter kann künftig ohne Son­der­ge­set­ze die Mittel des Kata­stro­phen­fonds kurz­fris­tig bis zu ver­dop­peln, sofern die ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen För­der­mit­tel zur Abde­ckung der Schäden nicht aus­rei­chen sollten. Als Sofort­hil­fe für die Land- und Forst­wirt­schaft und ins­be­son­de­re für die Holz­wirt­schaft wird die Errich­tung von Nass­la­gern mit ins­ge­samt 6 Mio € unter­stützt. Jedem Betrof­fe­nen steht eine 40%ige För­de­rung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten, maximal jedoch ein För­der­be­trag von 100.000 € pro Anlage, zu. Die Nass­la­ge­rung ist ein Holz­kon­ser­vie­rungs­ver­fah­ren, welches den Befall durch Schäd­lin­ge ver­rin­gert und die Lagerung großer Holz­men­gen über mehrere Jahre hinweg unter Bei­be­hal­tung der Holz­qua­li­tät ermög­licht. Die Antrag­stel­lung für die För­de­rung im Zusam­men­hang mit Nass­la­gern ist je nach Bun­des­land an die Lan­des­forst­in­spek­ti­on bzw. Lan­des­forst­di­rek­ti­on zu richten. Von Natur­ka­ta­stro­phen geschä­dig­te Pri­vat­per­so­nen können sich bzgl. der Unter­stüt­zung aus dem Kata­stro­phen­fonds an ihre Gemeinde wenden. Überdies können die Kosten der Besei­ti­gung von Kata­stro­phen­schä­den als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung geltend gemacht werden.

Bild: © mapoli-photo — Fotolia