News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

EU mahnt Öster­reich wegen Mehr­wert­steu­er auf die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be (NoVA)


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

EU mahnt Öster­reich wegen Mehr­wert­steu­er auf die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be (NoVA)

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2008 

Die EU-Kom­mis­si­on hat auch Öster­reich auf­ge­for­dert, die bestehen­de Ein­be­zie­hung der NoVA in die Umsatz­steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge i.Z.m. dem Autokauf zu unter­las­sen. Zukünf­tig soll diese bei erst­ma­li­ger Zulas­sung anfal­len­de Kfz-Zulas­sungs­steu­er zwar für sich einen Teil der Anschaf­fungs­kos­ten dar­stel­len, nicht aber zusätz­lich die regel­mä­ßig nicht als Vor­steu­er abzieh­ba­re Umsatz­steu­er erhöhen. Die NoVA fällt sowohl beim Kauf im Inland als auch im Falle des Eigen­im­ports nach Öster­reich an. Befreit sind u.A. LKW, Vor­führ­wä­gen sowie regel­mä­ßig auch Fahr­schul-Kfz, Miet­wä­gen und Taxis.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia