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Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Neue­run­gen bei der Lehrlingsförderung


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Neue­run­gen bei der Lehrlingsförderung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2008 

In der Juli-Ausgabe („Jugend­be­schäf­ti­gungs­pa­ket — Ände­run­gen bei neu begon­ne­nen Lehr­ver­hält­nis­sen“) haben wir berich­tet, dass die bis­he­ri­ge Lehr­lings­aus­bil­dungs­prä­mie von 1.000 € jährlich nur mehr für Lehr­ver­hält­nis­se geltend gemacht werden kann, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Anstelle dieser Prämie wurden neue För­de­run­gen für Lehr­be­trie­be ein­ge­führt, die für alle Lehr­ver­hält­nis­se gelten, die nach dem 27.6.2008 beginnen. 

Basis­för­de­rung: Die neue Basis­för­de­rung wird direkt an das Unter­neh­men aus­be­zahlt und ist steu­er­frei. Die För­de­rung kann jeweils nach Abschluss eines Lehr­jah­res bean­tragt werden und beträgt im ersten Lehrjahr drei und im zweiten Lehrjahr zwei Lehr­lings­ent­schä­di­gun­gen. Ab dem dritten Lehrjahr beträgt die För­de­rung eine Lehr­lings­ent­schä­di­gung. Bei einem halben Lehrjahr redu­ziert sich auch die För­de­rung auf die Hälfte.

Blum-Bonus II: Diese För­de­rung löst den bis­he­ri­gen Blum-Bonus ab und ist vorerst bis 31.12.2010 befris­tet. Künftig erhalten Unter­neh­men für die Ein­rich­tung neuer Lehr­stel­len eine Prämie von jeweils EUR 2.000 €, sofern das Lehr­ver­hält­nis für zumin­dest ein Jahr aufrecht ist. Als neue Lehr­stel­len gelten alle Lehr­stel­len in neu gegrün­de­ten Unter­neh­men für fünf Jahre ab Gründung sowie alle Lehr­stel­len in Unter­neh­men, die erstmals Lehr­lin­ge aus­bil­den bzw. die nach einer Pause von zumin­dest drei Jahren wieder Lehr­lin­ge auf­neh­men, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehr­lings. Pro Lehr­be­rech­tig­tem können maximal zehn Lehr­lin­ge geför­dert werden.

Qua­li­täts­för­de­rung: Betriebe, deren Lehr­lin­ge zur Mitte der Lehrzeit einen Pra­xis­test positiv absol­vie­ren, erhalten eine För­de­rung von 3.000 € pro Lehrling, sofern u.a. eine Aus­bil­dungs­do­ku­men­ta­ti­on geführt wird.

Weiters werden aufgrund der neuen Bestim­mun­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zwischen- und über­be­trieb­li­che Aus­bil­dungs­maß­nah­men, Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men für Aus­bil­der, aus­ge­zeich­ne­te und gute Lehr­ab­schluss­prü­fun­gen, Maß­nah­men für Lehr­lin­ge mit Lern­schwie­rig­kei­ten sowie Projekte zur Auf­he­bung der geschlechts­spe­zi­fi­schen Segre­ga­ti­on des Lehr­stel­len­mark­tes geför­dert. Alle För­de­run­gen sind bei der Lehr­lings­stel­le der jewei­li­gen Landes-Wirt­schafts­kam­mer zu beantragen.

Bild: © Kautz15 — Fotolia