News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Kosten für Haus­halts­hil­fe als außer­ge­wöhn­li­che Belastung


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Kosten für Haus­halts­hil­fe als außer­ge­wöhn­li­che Belastung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2009 

Die Kosten für eine Haus­halts­hil­fe können nur aus­nahms­wei­se als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung geltend gemacht werden. Dies setzt z.B. voraus, dass die Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se nicht derart sind, dass die Beschäf­ti­gung einer Haus­halts­hil­fe als selbst­ver­ständ­lich erscheint. Die Abzugs­fä­hig­keit ist möglich, wenn eine allein­ste­hen­de Person wegen Krank­heit oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit eine ständige Betreu­ung benötigt — bei dem Bezug von Pfle­ge­geld ab der Stufe 1 ist auto­ma­tisch davon aus­zu­ge­hen. In einer Part­ner­schaft ist zu beachten, dass der Partner im Rahmen der (ehe­li­chen) Bei­stands­pflicht diese Tätig­kei­ten unter Umstän­den zu über­neh­men hat und die Kosten für eine Haus­halts­hil­fe dann keine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung dar­stel­len. Eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung liegt hingegen jeden­falls vor, wenn beide Partner Pfle­ge­geld beziehen oder wegen Krank­heit ständige Betreu­ung benötigen. 

Bild: © Anna Blau — BMF