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Ruhende Gewer­be­be­rech­ti­gung und Sozialversicherung

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Februar 2002 

Vor der Ruhend­mel­dung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. vor­zei­ti­ge Alters­pen­si­on, längere Krank­heit, Aus­lands­auf­ent­halt etc.), ist auf die Rechts­fol­gen in der Sozi­al­ver­si­che­rung Bedacht zu nehmen bzw. sollen die Vor- und Nach­tei­le gegen­ein­an­der abge­wo­gen werden.

Vorteile
– Die Bei­trags­pflicht zur Kran­ken­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­ver­si­che­rung
und Unfall­ver­si­che­rung entfällt.
– Die Grund­um­la­ge ermäßigt sich oder entfällt.
Nach­tei­le
– Es besteht keine Kranken- und Unfall­ver­si­che­rung mehr und es werden keine Ver­si­che­rungs­zei­ten in der Pen­si­ons­ver­si­che­rung erworben.
– Auch für Ange­hö­ri­ge entfällt die Ver­si­che­rung.

Gegen­maß­nah­men
– Frei­wil­li­ge Wei­ter­ver­si­che­rung nach GSVG
Kran­ken­ver­si­che­rung (Bei­trags­satz 8,4%) und Pen­si­ons­ver­si­che­rung (Bei­trags­satz 22,8%) auf Basis der letzten Bei­trags­grund­la­ge. In der Unfall­ver­si­che­rung ist keine Wei­ter­ver­si­che­rung möglich.
– Selbst­ver­si­che­rung nach ASVG
Kran­ken­ver­si­che­rung (Bei­trags­satz 3,4%) und Pen­si­ons­ver­si­che­rung (Bei­trags­satz 22,8%) von der Höchst­bei­trags­grund­la­ge. Für Hoch­schü­ler gibt es eine billige Kran­ken­ver­si­che­rung.
– Gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung
Es kann zur Selbst­ver­si­che­rung in der Kranken- und Pen­si­ons­ver­si­che­rung zu einem güns­ti­gen Bei­trags­satz optiert werden.

Schluss­fol­ge­rung
Wer auf die Voll­ver­si­che­rung ange­wie­sen ist, wird sich durch die Ruhend­mel­dung der Gewer­be­be­rech­ti­gung nicht viel ersparen. Wirklich sinnvoll ist sie nur im Fall der vor­zei­ti­gen Alters­pen­si­on, weil dann ledig­lich eine Kranken- und Unfall­ver­si­che­rung erfor­der­lich ist.

Bild: © Paul Bodea — Fotolia