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Ange­mes­sen­heit in Euro-Beträgen laut Ein­kom­men­steu­er­richt­li­ni­en 2000

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2002 

Die Ange­mes­sen­heits­prü­fung unter­bleibt, wenn folgende Beträge nicht über­schrit­ten werden:

Teppiche und Tapisserien EUR 730,- (bisher ATS 10.000,-)
Anti­qui­tä­ten EUR 7.300,- (bisher ATS 100.000,-)
PKW und Kombi EUR 34.000,- (bisher ATS 467.000,-)

Damit beträgt der Sach­be­zugs­wert für PKW und Kombi maximal EUR 510,- pro Monat (1,5% von 34.000,-) für die Pri­vat­nut­zung von Dienstfahrzeugen.

Als Bemes­sungs­grund­la­ge für den Sach­be­zugs­wert ist her­an­zu­zie­hen bei:

Neu­fahr­zeu­gen die tat­säch­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten (inkl. Umsatz­steu­er und Norm­ver­brauchs­ab­ga­be), somit immer der Brut­to­be­trag und zwar auch dann, wenn der Arbeit­ge­ber den Vor­steu­er­ab­zug geltend macht. 

im Ausland erwor­be­nen Neu­fahr­zeu­gen, die Net­to­an­schaf­fungs­kos­ten im Ausland zuzüg­lich die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be und die inlän­di­sche Umsatzsteuer.

Gebraucht­fahr­zeu­gen wahlweise

- der Neupreis der ent­spre­chen­den Modell­va­ri­an­te zum Zeit­punkt der Erst­zu­las­sung, wobei Son­der­aus­stat­tung und Rabatte unbe­rück­sich­tigt bleiben,
— die tat­säch­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten des Erst­be­sit­zers, welche auch even­tu­el­le Son­der­aus­stat­tun­gen und Rabatte umfassen,

Lea­sing­fahr­zeu­gen, die Anschaf­fungs­kos­ten, welche die Basis für die Lea­sing­ra­te darstellen,

Vor­führ­kraft­fahr­zeu­gen, die um 20% erhöhten tat­säch­li­chen Anschaffungskosten.

Bild: © Tatesh — Fotolia