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Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2002 

Unter­schied­li­che Umsatz­steu­er­sät­ze für Print- und Online-Journale

:: 10 % bei Print-Jour­na­len gemäß § 10 Abs. 2 Zi. 1 UStG laut Zi. 43 b Anlage zum Umsatz­steu­er­ge­setz (Druck­schrif­ten)
:: 20 % bei Online-Jour­na­len (zur Ver­fü­gung­stel­lung des Druck­wer­kes auf elek­tro­ni­schem Weg) gemäß § 3 a Abs. 10 Zi. 6 UStG handelt es sich um die Über­las­sung von Infor­ma­tio­nen in Gestalt einer sons­ti­gen Leistung.
Anmer­kung:
Am 12. Februar 2002 wurde die EG-Richt­li­nie betref­fend die Besteue­rung des E‑Commerce beschlos­sen. Sie ist ab 1. Juli 2003 in natio­na­les Recht umzu­set­zen. Über die Aus­wir­kun­gen dieser Umset­zung wird zeit­ge­recht berichtet.

Norm­ver­brauchs­ab­ga­be bei PKW-Aus­lands­lea­sing nur für antei­li­ge Inlandsnutzung

Aufgrund des EUGH-Urteils vom 21. März 2002 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finanzen eine pro­por­tio­na­le NoVA-Ver­gü­tung vom gemeinen Wert im Falle der Abmel­dung des PKW in Öster­reich ein­ge­führt (§12a NoVAG.2.AbgÄG 2002).
In diesem Zusam­men­hang sei abermals auf die mögliche Richt­li­ni­en­wid­rig­keit des § 1 Abs. 1 Zi. 2 lit. d UStG hin­ge­wie­sen, wonach bei einem Aus­lands­lea­sing eines PKW in Öster­reich ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Eigen­ver­brauch vorliegt (Hinweis auf Aus­füh­run­gen in Klienten-Info April 2002). 

Der Aus­schluss von der End­be­steue­rung aus­län­di­scher Fonds­er­trä­ge ist verfassungswidrig

Der VfGH 7. März 2002, G 278/01 hat den Satzteil “Z 1 bis Z 4” im § 97 Abs. 1 EStG 1. Satz mit Wirkung ab 31. März 2003 als ver­fas­sungs­wid­rig auf­ge­ho­ben, weil die Z 5 im § 93 Abs. 3 EStG — Erträge aus­län­di­scher Kapi­tal­an­la­ge­fonds — von der End­be­steue­rung aus­ge­schlos­sen ist. Der Gerichts­hof hat dem Fiskus für die Neu­re­ge­lung Zeit gelassen. Es bleibt abzu­war­ten, welche Besteue­rungs­art sich der Fiskus nunmehr ein­fal­len lässt.

Ver­mei­dung von Säum­nis­fol­gen durch “Steuern online bezahlen”

Seit April 2001 können sämt­li­che Steuern auch online begli­chen werden.
:: Infor­ma­ti­on über den elek­tro­ni­schen Erlag­schein auf der Homepage www.bezahlen.at
:: Erin­ne­rung mittels E‑Mail durch das Finanz­amt zwei Wochen vor der Fäl­lig­keit.
:: Freigabe mittels Klick zur Über­wei­sung sofort oder per Fäl­lig­keit.
:: Vorteile:

  • Keine Software, keine Instal­la­ti­on, kein Zertifikat
  • Keine Kosten
  • Einfache Bedie­nung
  • Ver­mei­dung von Säumnisfolgen

Steu­er­freie Spar­buch­schen­kung bis 31. Dezember 2002

Knapp eine Woche vor Ablauf der Frist 30. Juni 2002 wurde die Steu­er­be­güns­ti­gung ver­län­gert. Unbe­rührt davon bleibt aller­dings der Umstand, dass von noch nicht legi­ti­mier­ten Spar­bü­chern mit einem Guthaben von mehr als € 15.000,- nicht ohne weiteres Abhe­bun­gen erfolgen können. Dafür ist von der Bank erst eine Geneh­mi­gung von der Geld­wä­sche­be­hör­de ein­zu­ho­len. Gleiches gilt für Verkäufe aus anonymen Wertpapierdepots.

Zusätz­li­che Angaben in Rech­nun­gen ab 2003

In Anpas­sung an EU-Recht wird laut Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2002 der Katalog des § 11 Abs. 1 UStG um folgende Rech­nungs­an­ga­ben erweitert: 

  • Steu­er­satz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  • Aus­stel­lungs­da­tum der Rechnung
  • Fort­lau­fen­de Nummer der Rechnung
  • Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer

Reverse-Charge System bei der Abrech­nung von Bau­leis­tun­gen ab 30. Sep­tem­ber 2002

Mit dem 2. Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2002 wird der Leis­tungs­emp­fän­ger als Steu­er­schuld­ner bestimmt, wenn Bau­leis­tun­gen an einen Unter­neh­mer erbracht werden. Darunter fällt auch die Gestel­lung von Arbeits­kräf­ten. Im Falle des Über­gan­ges der Steu­er­schuld ist in der Rechnung auf die Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers hinzuweisen.

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