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Kurz-Info: Abtren­nung des Arbeits­zim­mers von der Wohnung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2002 

Vor­aus­set­zung für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eines Arbeits­zim­mers ist, dass der dafür im Betracht kommende Raum von den übrigen der privaten Lebens­füh­rung die­nen­den Teilen der Wohnung ein­deu­tig abge­grenzt ist und diese Abtren­nung nicht jeder­zeit wieder leicht ent­fern­bar ist. Das Anbrin­gen eines Vor­han­ges wird nach Ansicht des BMF vom 30. April 2002 nicht ausreichen.

 

Bild: © ra2 studio — Fotolia