News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Neuer Haf­tungs­tat­be­stand für Vorsteuern

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2003 

§ 27 Abs. 9 UStG normiert mit Wirkung ab 2003 die Haftung des Unter­neh­mers als Rech­nungs­emp­fän­ger für eine in der Rechnung aus­ge­wie­se­ne Vor­steu­er, wenn der Rech­nungs­aus­stel­ler ent­spre­chend seiner vor­ge­fass­ten Absicht die Umsatz­steu­er nicht ent­rich­tet oder sich vor­sätz­lich außer­stan­de gesetzt hat diese zu ent­rich­ten und der rech­nungs­emp­fan­gen­de Unter­neh­mer bei Abschluss des Kauf­ver­tra­ges davon Kenntnis hatte.

Die Beweis­last hin­sicht­lich der Kenntnis von der Absicht des Rech­nungs­aus­stel­lers, die Umsatz­steu­er nicht zu ent­rich­ten, kann wohl nur beim Fiskus liegen, da ein Nega­tiv­be­weis des Rech­nungs­emp­fän­gers unzu­mut­bar ist.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia