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Kurz-Info: Änderung bei der prä­mi­en­be­güns­tig­ten Zukunftsvorsorge

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2003 

:: Die Steu­er­frei­heit der lebens­läng­li­chen Rente nach dem Tod des Ver­si­che­rungs­neh­mers wird auf ehe­ähn­li­che Lebens­ge­mein­schaf­ten erwei­tert.

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Die Nach­ver­steue­rung für zu unrecht erstat­te­te Ein­kom­men­steu­er wird mit 25 % der auf die Zukunfts­vor­sor­ge­ein­rich­tung ent­fal­len­den Kapi­tal­erträ­ge fest­ge­setzt. Ursprüng­lich war die Nach­ver­steue­rung mit 6 % vom Aus­zah­lungs­an­spruch vor­ge­se­hen, was zu einem steu­er­ver­zer­ren­den Effekt geführt hätte.

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Das Min­destaus­maß des Akti­en­an­tei­les sinkt von 60 % auf nunmehr 40 %.

Bild: © mapoli-photo — Fotolia