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Klienten-Info — Archiv

Steu­er­li­che Ände­run­gen des Bud­get­be­gleit­ge­set­zes 2003

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2003 

Anpas­sung an das höhere Pensionsantrittsalter

:: Steu­er­freie Zukunfts­si­che­rung § 3 Abs. 1 Z 15 a EStG
Die in der Klienten-Info Juli 2003 kri­ti­sier­te starre Begren­zung mit dem 62. Lebens­jahr betref­fend die Beiträge für eine Lebens­ver­si­che­rung wird nun bis zum Antritts­al­ter der gesetz­li­chen Alters­pen­si­on verlängert. 

:: Prä­mi­en­be­güns­tig­te Zukunfts­vor­sor­ge § 108 g EStG
Auch hier entfällt die starre Grenze mit dem 62. Lebens­jahr und wird bis zum Antritts­al­ter der gesetz­li­chen Alters­pen­si­on verlängert. 

Kapi­tal­ertrag­steu­er bei Auslandsbeteiligungen

Zur in der Klienten-Info Juli 2003 auf­ge­wor­fe­nen Frage betref­fend die Anrech­nung aus­län­di­scher Quel­len­steu­ern wird auf eine Aus­wei­tung der Regelung in der Aus­lands­zin­sen­ver­ord­nung BGBl II 1998/43 ver­wie­sen, weil ins Gesetz keine Anrech­nungs­be­stim­mung hierfür auf­ge­nom­men wurde. Nach bekannt Werden dieser Neu­re­ge­lung wird darüber berich­tet. Der Beginn der Ein­be­hal­tung von Kapi­tal­ertrag­steu­er auf Aus­lands­di­vi­den­den wird ver­län­gert; die Regelung gilt erst ab 1. April 2004.

Son­der­aus­ga­ben für Breitbandtechnologie

Die Absetz­bar­keit für den Erst­an­schluss in der Höhe von
€ 50,- und die monat­li­che Gebühr in der Höhe von € 40,-setzt voraus, dass die phy­si­ka­li­sche Down­load­brei­te min­des­tens 256 kbit/Sekunde beträgt (z.B. Chello- oder ADSL-Anschluss, nicht aber UMTS-Technik) 

Besteue­rung von Kauf­preis­ren­ten ab 2004

Grund­sätz­lich tritt an die Stelle der Kapi­ta­li­sie­rung nach Bewer­tungs­ge­setz die Bewer­tung nach ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Grund­sät­zen. Es besteht aber die Option, dass die neue Besteue­rung nur im Ein­ver­neh­men zwischen dem Ren­ten­ver­pflich­ten­den und Ren­ten­be­rech­tig­ten erfolgen kann und die Frist bis 31. Dezember 2006 ver­län­gert wird. 

Besteue­rung von Index­pro­duk­ten / Genussrechten

Die Regelung, dass Wert­ver­än­de­run­gen bei diesen Wert­pa­pie­ren dann keine Kapi­tal­ein­künf­te sind, wenn eine Kapi­tal­ga­ran­tie von nicht mehr als 20% vorliegt, wird bis 1. März 2004 verlängert.

Bild: © Tatesh — Fotolia