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KFZ-Aus­lands­lea­sing im Umsatzsteuerrecht

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2003 

In der Februar-Ausgabe der Klienten-Info wurde bereits auf das Thema “Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung bei PKW-Aus­lands­lea­sing” ein­ge­gan­gen. Vor kurzem hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) nun fest­ge­stellt, dass die unbe­fris­te­te öster­rei­chi­sche Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung EU-widrig ist. 

:: Aus­wir­kun­gen
Für die Praxis bedeutet dieses Urteil, dass die Besteue­rung aus­län­di­scher Lea­sing­ra­ten durch die öster­rei­chi­sche Finanz­ver­wal­tung bis 28. März 2003 rechts­wid­rig war. Alle dies­be­züg­lich anhän­gi­gen Fälle müssen somit ent­spre­chend diesem Urteil ent­schie­den werden.

:: Was tun bei rechts­kräf­ti­gem USt.-Bescheid?
Sollte dies­be­züg­lich ein rechts­kräf­ti­ger Umsatz­steu­er­be­scheid vor­lie­gen, kann inner­halb der 5‑jährigen Ver­jäh­rungs­frist ein Antrag nach § 299 BAO gestellt werden, um die bereits bezahlte Umsatz­steu­er zurück­zu­for­dern. Die Neu­fas­sung des § 299 BAO ab 1. Januar 2003 ermög­licht der­ar­ti­ge Bescheid­auf­he­bun­gen durch jenes Finanz­amt, welches den Bescheid erlassen hat. Dies erfolgt auf Antrag, wenn der Bescheid mit dem Gemein­schafts­recht im Wider­spruch steht, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist.

:: Aus­wir­kun­gen ab April 2003
Öster­reich hat die Eigen­ver­brauchs­be­steue­rung vor­sorg­lich Anfang dieses Jahres bis 31. Dezember 2005 befris­tet und sieht darin die Mög­lich­keit an der Besteue­rung fest­zu­hal­ten. Sämt­li­che Aus­lands­lea­sing­ver­trä­ge werden ab April 2003 wieder mit 20 % USt. belastet, betrof­fen sind auch alle Lea­sing­ver­trä­ge, die vor diesem Stichtag abge­schlos­sen worden sind. Die Finanz­ver­wal­tung stützt sich dabei auf Art 17 (7) der 6. MWSt-RL.

:: Verstößt die neue Regelung erneut gegen EU-Recht?
Die Beant­wor­tung der Frage, ob sich die Finanz­ver­wal­tung tat­säch­lich auf die Bestim­mung des Art 17 Abs 7 der
6. Richt­li­nie berufen kann, ließ der EuGH aus­drück­lich offen. Experten gehen davon aus, dass auch die neue Regelung ab April 2003 wieder gegen EU-Recht verstößt. Die öster­rei­chi­schen Finanz­be­hör­den sind dies­be­züg­lich anderer Auf­fas­sung, sodass eine end­gül­ti­ge Ein­schät­zung der neuen Rechts­la­ge abzu­war­ten bleibt.
Abschlie­ßend wird ange­merkt, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on noch in diesem Jahr einen Richt­li­ni­en­vor­schlag vorlegen wird, der vorsieht, dass zukünf­tig die Besteue­rung generell am Ort des Lea­sing­neh­mers statt­zu­fin­den habe, womit die neue öster­rei­chi­sche Regelung dann saniert wäre. 

Bild: © Zerbor — Fotolia