News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Letzt­ma­li­ge Steu­er­be­güns­ti­gun­gen in der Steu­er­erklä­rung für 2003

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2004 

:: Ver­zin­sung des Eigen­ka­pi­tal­zu­wach­ses gem. § 11 EStG bei natür­li­chen Personen

Die seit dem Jahr 2000 bestehen­de Steu­er­be­güns­ti­gung, die wegen ihrer Kom­pli­ziert­heit kaum in Anspruch genommen worden ist, steht ab 2004 nur mehr juris­ti­schen Personen zu. Die Zins­sät­ze betragen: für 2002 4,9%, für 2001 6,2%, für 2002 5,5%, für 2003 4,9%.

Für natür­li­che Personen besteht als Aus­gleich ab 2004 die Begüns­ti­gung des nicht­ent­nom­me­nen Gewinnes, deren Anwen­dung in der Praxis nicht minder kom­pli­ziert ist. Frei­be­ruf­ler sind von dieser Begüns­ti­gung aus­ge­schlos­sen.

Steu­er­li­che Aus­wir­kung der Eigen­ka­pi­tal­zu­wachs­ver­zin­sung:
- Bei juris­ti­schen Personen
Die Zinsen vom Eigen­ka­pi­tal­zu­wachs sind als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig und mindern die Kör­per­schafts­steu­er in der Höhe von 34 %. Die Zinsen unter­lie­gen als Son­der­ge­winn der 25%igen Kest.
- Bei natür­li­chen Personen
Auch hier gilt das gleiche wie bei juris­ti­schen Personen. Der Steu­er­spar­ef­fekt ist umso höher, je höher die Steu­er­pro­gres­si­on ist. 

:: Steu­er­freie Auf­lö­sung von Abfer­ti­gungs­rück­stel­lun­gen und Wertpapierdeckung

- Die steu­er­freie Auf­lö­sung der Abfer­ti­gungs­rück­stel­lun­gen ist letzt­mals im Jahre 2003 möglich. (TZ 3351 a ff EStR 2000).
Erfolgt keine Auf­lö­sung, redu­ziert sich das Ausmaß der Rück­stel­lung auf 45% der fiktiven Abfer­ti­gungs­an­sprü­che. Für über 50jährige Mit­ar­bei­ter bleibt das Dotie­rungs­aus­maß mit 60% bestehen.
— Die Wert­pa­pier­de­ckung wird begin­nend mit 2003 jährlich um 1/5 abge­senkt, sodass für 2003 ein Deckungs­er­for­der­nis von nurmehr 40% besteht. Laut RZ 3352 EStR 2000 muss aber für zum 31. Dezember 2003 auf­ge­lös­te Abfer­ti­gungs­rück­stel­lun­gen die Wert­pa­pier­de­ckung zum 31. Dezember 2003 noch vor­han­den sein und zwar in der Höhe von 40% des Rück­stel­lungs­be­tra­ges zum 31. Dezember 2002. Wird die Abfer­ti­gungs­rück­stel­lung per 31. Dezember 2003 auf­ge­löst, entfällt per 31. Dezember 2004 die Wert­pa­pier­de­ckung zur Gänze, wobei diese Wert­pa­pie­re bereits ab Beginn des Jahres 2004 verkauft werden können.

Bild: © press­mas­ter — Fotolia