News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Ren­ten­be­steue­rung — Ver­län­ge­rung eines Steu­er­spar­mo­dells um 3 Jahre

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2004 

Infolge deut­li­cher Anhebung der Ren­ten­bar­wert­fak­to­ren ab 2004 kommt es bei Gegen­leis­tungs­ren­ten (z.B. Lie­gen­schafts­kauf gegen Leib­ren­te) zu einer Ver­schie­bung der Steu­er­be­las­tung zwischen Ren­ten­emp­fän­ger und Ren­ten­zah­ler. Die Erhöhung des Ren­ten­bar­wer­tes, ab dessen Über­schrei­tung durch die Ren­ten­zu­flüs­se diese beim Emp­fän­ger steu­er­pflich­tig werden, führt umge­kehrt beim Ren­ten­zah­ler zu einer späteren steu­er­li­chen Absetz­bar­keit der Ren­ten­zah­lun­gen.
Für Verträge, die vor dem 31.Dezember 2003 abge­schlos­sen worden sind, können die Ver­trags­par­tei­en ein­ver­nehm­lich gegen­über dem Finanz­amt erklären, die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge anzu­wen­den, welche dann bis Ende 2006 gilt (§ 124 b Z 82 EStG).
Mit dieser Option kann ein steu­er­spa­ren­des Leib­ren­ten­mo­dell (nied­ri­ge­re Steu­er­pro­gres­si­on beim Leib­ren­ten­emp­fän­ger) um 3 Jahre pro­lon­giert werden.

Bild: © gunnar3000 — Fotolia