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Europa AG (SE) als neue Rechts­form ab Oktober 2004

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2004 

In Ent­spre­chung der Ver­ord­nung EG Nr. 215/2001 vom 8. Oktober 2001 ist das Gesell­schafts­rechts­än­de­rungs­ge­setz 2004 in Vor­be­rei­tung, durch welches die Euro­päi­sche Gesell­schaft “SE” (sozietas europaea) ins öster­rei­chi­sche Gesell­schafts­recht Eingang findet. Weiters kommt es zu Dere­gu­lie­rungs­maß­nah­men im Akti­en­recht, Ände­run­gen im Firmenbuch‑, Rechts­pfle­ger- und Gerichtsgebührengesetz. 

Ände­run­gen im Überblick

:: Ver­ein­fa­chung bei der Gründung
Wie schon bisher bei der Ges.m.b.H kann die SE auch von einer einzigen Person gegrün­det werden. Die Grün­dungs­prü­fung wird ver­ein­facht.

:: Ein­stu­fi­ge Unter­neh­mens­lei­tung möglich
Es wird der Sat­zungs­au­to­no­mie über­las­sen zwischen dem zwei­stu­fi­gen Ver­wal­tungs­mo­dell (Vorstand und Auf­sichts­rat) und dem ein­stu­fi­gen (Ver­wal­tungs­rat) zu wählen.

:: Grenz­über­schrei­ten­de Ver­schmel­zung
Ein Unter­neh­men mit Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in Europa kann ihre 100%igen Töchter zur SE ver­schmel­zen und damit in den ein­zel­nen Mit­glieds­staa­ten mit Zweig­stel­len ope­rie­ren, um so Ver­wal­tungs­kos­ten zu sparen. Das Grund­ka­pi­tal beträgt min­des­tens € 120.000,-.

:: Ver­öf­fent­li­chun­gen
Sind aus­schließ­lich Namens­ak­ti­en aus­ge­ge­ben, kann die Haupt­ver­samm­lung per ein­ge­schrie­be­nen Brief ein­be­ru­fen werden, ohne Ver­öf­fent­li­chung im Amts­blatt der Wiener Zeitung. Bör­se­no­tier­te Gesell­schaf­ten können die Haupt­ver­samm­lung via Internet öffent­lich über­tra­gen.

:: Offene Steu­er­fra­gen
Der steu­erneu­tra­le Wegzug soll nur dann möglich sein, wenn das Vermögen der Gesell­schaft in einer Betriebs­stät­te des Weg­zugs­staa­tes verbleibt.

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