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Neue steu­er­li­che Direkt­ent­las­tun­gen für Diplo­ma­ten ab 1.1.2004

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Mai 2004 

Umsatz­steu­er

:: Woh­nungs­mie­te
Bei Ver­mie­tung eines Grund­stücks besteht die Mög­lich­keit, die Umsatz­steu­er frei zu belassen, ohne die Berech­ti­gung zum Vor­steu­er­ab­zug zu ver­lie­ren. Vor­aus­set­zung hierfür ist die Antrag­stel­lung mittels Formular U 46 dem eine Beschei­ni­gung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für aus­wär­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten (Orga­ni­sa­ti­ons­num­mer bzw. Legi­ti­ma­ti­ons­kar­ten­num­mer betref­fend den Diplo­ma­ten­sta­tus) bei­zu­le­gen sind, sowie die Angabe der Mehr­wert­steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Ver­mie­ters. Die Wär­me­lie­fe­rung durch den Ver­mie­ter ist auch umsatzsteuerfrei. 

:: Lie­fe­rung von Kraft­fahr­zeu­gen
Umsatz­steu­er­frei ist auch die Lie­fe­rung von Kraft­fahr­zeu­gen an in Öster­reich errich­te­te aus­län­di­sche Ver­tre­tungs­be­hör­den für den amt­li­chen Gebrauch, bzw. an Mit­glie­der der aus­län­di­schen Ver­tre­tungs­be­hör­de für deren privaten Gebrauch mit einer Behal­te­frist von 2 Jahren. Auch hier ist eine Beschei­ni­gung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für aus­wär­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten erfor­der­lich. Diese Beschei­ni­gung ist zum Nachweis der Steu­er­frei­heit vom Unter­neh­mer auf­zu­be­wah­ren. Für die Antrag­stel­lung ist das Formular U 45 auf­ge­legt. Die USt-Befrei­ung gilt auch für Gebraucht­wa­gen, aber nicht für geleaste KFZ. 

Sonstige Steu­er­ver­gü­tun­gen

Neben den o.a. neuen Direkt­ent­las­tun­gen können Diplo­ma­ten (mit Formular U 43) und aus­län­di­sche Ver­tre­tungs­be­hör­den (mit Formular U 41) für Umsatz­steu­er, Elek­tri­zi­täts- und Erd­gas­ab­ga­be Ver­gü­tungs­an­trä­ge ein­brin­gen. Die Ver­gü­tun­gen sind aber jährlich begrenzt; bei der Umsatz­steu­er mit € 2.900,-, bei der Elek­tri­zi­täts- und Erd­gas­ab­ga­be mit je € 180,-. Neu ist eine Pau­scha­lie­rungs­mög­lich­keit pro Monat mit € 100,- für Umsatz­steu­er und je € 5,- für Elek­tri­zi­täts- und Erd­gas­ab­ga­be. Die steu­er­li­che Direkt­ent­las­tung für Miete und KFZ steht auch bei der Pau­scha­lie­rung zu. 

Norm­ver­brauchs­ab­ga­be

Analog zur Ent­las­tung der Umsatz­steu­er ist bei der Lie­fe­rung von Kraft­fahr­zeu­gen auch eine Direkt­ent­las­tung von der NoVA vor­ge­se­hen, was auch für geleaste KFZ gilt.

Bild: © Markus Bormann — Fotolia