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Kurz-Info: Aus­stel­lungs­da­tum bei Fahrausweisen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2004 

Ab 2004 müssen Fahr­aus­wei­se auch das Aus­stel­lungs­da­tum ent­hal­ten. An den fol­gen­den Angaben hat sich nichts geändert: Name und Anschrift des Beför­de­rungs­un­ter­neh­mers, Entgelt und Steu­er­be­trag in einer Summe sowie den Umsatzsteuersatz.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia