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Kurz-Info: Widmung einer Zahlung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2004 

Wurde bei einer Zahlung an das Finanz­amt irr­tüm­lich die Widmung unter­las­sen, kann künftig inner­halb von drei Monaten diese nach­ge­holt werden. Eine fehlende Widmung (z.B. Umsatz­steu­er, lohn­ab­hän­gi­ge Abgaben etc.) würde sonst auf Saldo gehen und unter Umstän­den Zah­lungs­ver­zug auslösen.

Bild: © a_korn — Fotolia