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EU-Standard-Über­wei­sung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2004 

Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erwei­ter­ten ein­heit­li­chen euro­päi­schen Zah­lungs­ver­kehrs­raum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenz­über­schrei­ten­de Über­wei­sun­gen in Euro sind — bei Ein­hal­tung fol­gen­der Bedin­gun­gen — kos­ten­mä­ßig Inlands­über­wei­sun­gen gleichgestellt: 

  • IBAN und BIC des Emp­fän­gers müssen auf der Über­wei­sung ange­ge­ben sein.
  • Die Über­wei­sung muss in Euro erfolgen.
  • Der Betrag darf Euro 12.500,- nicht über­stei­gen (ab 1.Jänner 2006 soll es zu einer Erhöhung auf Euro 50.000,- kommen)
  • Begüns­tigt sind diese Über­wei­sun­gen nur zwischen EU/EWR-Mit­glieds­län­dern.

Tipps:

  • Inner­halb des euro­päi­schen Zah­lungs­rau­mes tätige Expor­teu­re sollen sich recht­zei­tig um IBAN und BIC der Bank­ver­bin­dung ihrer Geschäfts­part­ner kümmern.
  • Auf den eigenen Geschäfts­pa­pie­ren und Rech­nungs­for­mu­la­ren sollen IBAN und BIC ange­ge­ben werden.
  • Wechsel- und Scheck­zah­lun­gen fallen nicht unter diese Begüns­ti­gung. Falls dieser Zah­lungs­mo­dus ver­ein­bart ist, sollte die Spe­sen­über­nah­me abge­klärt werden.
  • Ban­ko­mat­ab­he­bun­gen und Zah­lun­gen mittels Bank­kar­te sind begünstigt.
  • E‑Banking spart zusätz­lich Zeit.

Bild: © Alt­erfal­ter — Fotolia