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Kurz-Info: Ände­run­gen durch das Zivil­rechts­än­de­rungs­ge­setz ab 1. Juli 2004

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2004 

:: Neue Schlich­tungs­stel­len für Strei­tig­kei­ten in Nach­bar­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
Von der Nota­ri­ats- und Rechts­an­walts­kam­mer werden Schlich­tungs­stel­len zur außer­ge­richt­li­chen Streit­bei­le­gung in Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten ein­ge­rich­tet. Bevor Klagen wegen Entzuges von Licht und Luft aufgrund von Bäumen und Pflanzen ein­ge­bracht werden, ist die Schlich­tungs­stel­le damit zu befassen, welche binnen 3 Monaten ein Schlich­tungs­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten hat. Grund­sätz­lich treffen die Kosten den Betei­lig­ten, der die Einigung ange­strebt hat, falls keine andere Ver­ein­ba­rung besteht.

:: Ver­bes­se­rung des Kon­su­men­ten­schut­zes
Grund­sätz­lich besteht bei den soge­nann­ten Haus­tür­ge­schäf­ten beim Rück­tritt keine Anfech­tungs­frist mehr. Aus­ge­nom­men davon sind Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, für welche die Frist noch 30 Tage beträgt.

Bild: © Jakub Krecho­wicz — Fotolia