News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Neues Gleich­be­hand­lungs­ge­setz ab 1. Juli 2004

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2004 

Die öster­rei­chi­schen Bestim­mun­gen wurden dem EU-Recht ange­passt, wobei die Rechts­ma­te­rie in 2 Gesetzen (mate­ri­el­les Recht und Ver­fah­rens­recht) geregelt ist. 

:: Mate­ri­el­les Recht

  • Neu ist die Aus­wei­tung der Straf­sank­tio­nen bei Verstoß gegen Gleich­be­hand­lung von Frauen und Männern, wobei beim ersten Verstoß eine Ver­war­nung für den Arbeit­ge­ber vor­ge­se­hen ist.
  • Dis­kri­mi­nie­rungs­tat­be­stän­de sind: Ungleich­be­hand­lung wegen eth­ni­scher Zuge­hö­rig­keit, Religion, Alter und sexuelle Ori­en­tie­rung. Neu auf­ge­nom­men wurde die Beläs­ti­gung (Mobbing).

:: Ver­fah­rens­recht

Im “GBK/GAW — Gesetz” (Gesetz über die Gleich­be­hand­lungs­kom­mis­si­on und die Gleich­be­hand­lungs­an­walt­schaft) ist das Ver­fah­ren geregelt. 

:: Ver­pflich­tung für den Arbeitgeber

Wie schon bisher ist ein Abdruck der neuen Gesetze im Betrieb an geeig­ne­ter, für die Arbeit­neh­mer leicht zugäng­li­cher Stelle auf­zu­le­gen oder im geeig­ne­ten elek­tro­ni­schen Wege zugäng­lich zu machen. Mit einem neuen Gesetz — dem Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BGStG) — soll ab 1. Jänner 2005 mit Ver­fas­sungs­be­stim­mung ein Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot für Behin­der­te ein­ge­führt werden.

Bild: © Kautz15 — Fotolia