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Kurz-Info: Antrag auf Rück­zah­lung ver­geb­lich ange­häuf­ter Schul‑, Studien- und Ausbildungszeiten

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Personen, die nach dem 1. Jänner 1988 und vor dem 1. Jänner 2004 in Pension gegangen sind und mehr als 480 Ver­si­che­rungs­mo­na­te erworben haben, können den Antrag auf Rück­zah­lung der für diese Zwecke ein­ge­zahl­ten Beiträge stellen. Die Rück­zah­lung erfolgt wert­ge­si­chert. Für Pen­sio­nen ab 2004 ist ein Antrag nicht erfor­der­lich, weil gege­ben­falls die Rück­zah­lung auto­ma­tisch erfolgt.

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