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Bau­spa­ren und Zukunfts­vor­sor­ge 2005

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2005 

Infolge fort­schrei­ten­der Erosion im Bereich der staat­li­chen Säule der Alters­vor­sor­ge durch Pen­si­ons­kür­zun­gen, kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeu­tung zu. Hier sei auf folgende staat­li­che För­de­run­gen hingewiesen:

:: Bau­spa­ren als Basis­pro­dukt für den per­sön­li­chen Ver­mö­gens­auf­bau, ohne Bau­ver­pflich­tung. Neben der attrak­ti­ven Ver­zin­sung und der steu­er­frei­en staat­li­chen Prämie in der Höhe von 3,5% im Jahre 2005, besteht Sicher­heit und Ver­füg­bar­keit. Die Rendite liegt bei etwa 3,5% bis 4,3%. Da es sich um Spar­bü­cher handelt, besteht auch eine Ein­la­gen­si­che­rung, welche wie folgt geregelt ist: Die Einlagen sind im Ban­ken­sek­tor vor­läu­fig wei­ter­hin bis € 20.000,- abge­si­chert. Bei Spar­kas­sen, Raiff­ei­sen­kas­sen und Volks­ban­ken dagegen in voller Höhe. 

:: Prä­mi­en­be­güns­tig­te Zukunfts­vor­sor­ge für die Schaf­fung einer Zusatz­pen­si­on. Bis zur Errei­chung des jewei­li­gen gesetz­li­chen Pen­si­ons­al­ters wird ab 2005 die jähr­li­che Ein­zah­lung von € 2.000,- mit einer staat­li­chen Prämie in der Höhe von 9% (€ 180,-) gefördert. 

Mass­geb­li­che Kri­te­ri­en sind:

  • Laufzeit: Min­dest­bin­dung auf 10 Jahre. Ab dem 50. Lebens­jahr wahl­wei­se auch unwi­der­ruf­lich bis zum Errei­chen des gesetz­li­chen Pensionsalters.
  • Kapi­tal­ga­ran­tie: Diese bezieht sich auf das ein­ge­zahl­te Kapital und die Prämie.
  • Ver­fü­gung über die Ansprü­che nach Ablauf der Bin­dungs­frist:
    • Aus­zah­lung: Die Hälfte der Prämie muss zurück­be­zahlt werden und die Kapi­tal­erträ­ge sind mit 25% zu versteuern. 
    • Über­tra­gung an eine andere Zukunfts­vor­sor­ge­ein­rich­tung (Pen­si­ons­kas­se etc.)
      Die Zusatz­pen­si­on kann frü­hes­tens ab dem 40. Lebens­jahr aus­ge­zahlt werden.
    • Erb­schaft: Die Über­tra­gung der Ansprü­che ist erb­schafts­steu­er­frei; in der Anspar­pha­se muss der Erbe aber in den Vertrag ein­tre­ten, um die Nach-Ver­steue­rung zu ver­mei­den. In der Ver­ren­tungs­pha­se an Ehe­part­ner oder Lebens­ge­fähr­ten sowie Kinder bis zum 27. Lebens­jahr, bei ent­spre­chen­der Ver­ein­ba­rung vor der Verrentung.
  • Steu­er­frei­heit: Bei wid­mungs­ge­mäs­ser Ver­wen­dung besteht Steu­er­frei­heit von der KESt, Ein­kom­men- und Ver­si­che­rungs­steu­er. Die Zusatz­ren­te ist nämlich gem. § 29 Z 1 TS 3 EStG als wie­der­keh­ren­der Bezug steu­er­frei gestellt. 

Kri­ti­sche Hinweise für die Praxis

  • Prä­mi­en­ren­di­te: Die aktuelle Prämie von 9% ent­spricht inner­halb von 10 Jahren etwa einer Rendite von 1,6%.
  • Kapi­tal­ga­ran­tie: Sie ver­ur­sacht Kosten in der Höhe von ca. 1% und bezieht sich nicht auf die erwirt­schaf­te­ten Erträge (Zinsen, Kurs­ge­win­ne etc.). Ohne Wert­si­che­rung kann daher infolge Kauf­kraft­ver­lust auch ein Gesamt­ver­lust herausschauen.
  • Bin­dungs­dau­er: In der Praxis besteht sie auf Lebens­dau­er. Während der Anspar­pha­se gibt es über­haupt keinen Zugriff auf das Kapital, nach Ablauf der­sel­ben nur mit erheb­li­chen Abschlä­gen. In der Ver­ren­tungs­pha­se immerhin eine steu­er­freie Zusatzrente.
  • Kon­to­stands­mit­tei­lun­gen: Diese sind gesetz­lich jährlich zu über­mit­teln. Bei Unter­las­sung sollten sie daher ange­for­dert werden.
  • Alter­na­ti­ven: Je nach Risi­ko­be­reit­schaft ist die Ver­an­la­gung in spe­ku­la­ti­ve Papiere, fest­ver­zins­li­che Anleihen oder Lebens­ver­si­che­rung zu über­le­gen. Die Vorteile bestehen in der Ver­füg­bar­keit über das Kapital und bei fest­ver­zins­li­chen Papieren in der Kal­ku­lier­bar­keit der Rendite, aller­dings bei feh­len­der Steuerfreiheit. 
  • Rang­ord­nung für indi­vi­du­el­le Ent­schei­dun­gen:
    1. Klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­rung mit Zinsgarantie
    2. Staat­lich geför­der­te Zukunftsvorsorge
    3. Fonds­ge­bun­de­ne Lebens­ver­si­che­rung, die höhere Erträge, aber auch ein höheres Risiko bringt.
  • Leitsatz
    Je älter umso besser ist die staat­lich geför­der­te Zukunfts­vor­sor­ge, je jünger desto besser dagegen eine Lebens­ver­si­che­rung mit Zins­ga­ran­tie. Für junge Ein­stei­ger ist daher der Abschluss einer Ren­ten­ver­si­che­rung mit lang­fris­ti­ger Garan­tie­ver­zin­sung zu emp­feh­len und erst in zweiter Linie die staat­lich geför­der­te Zukunftsvorsorge. 

Bild: © gunnar3000 — Fotolia