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GSVG-Bei­trags­grund­la­ge

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2005 

Gem. § 25 GSVG bilden die von den gem. § 2 Abs. 1 GSVG pflicht­ver­si­cher­ten Personen erziel­ten Ein­künf­te die Bei­trags­grund­la­ge. Diese Defi­ni­ti­on hat folgende Auswirkungen:

Mehr­fach­ver­si­che­rung

Erzielt eine Person aus mehreren pflicht­ver­si­cher­ten Tätig­kei­ten Ein­künf­te, so bildet deren Summe gem. § 25 Abs. 3 GSVG die Bemes­sungs­grund­la­ge, welche aber ihre Grenze in der Höchst­bei­trags­grund­la­ge findet.

Enu­me­ra­ti­ons­prin­zip

Bestehen z.B. die Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb aus mehreren Quellen (z.B. aus “Neuer Selb­stän­dig­keit” und aus einer nicht der Pflicht­ver­si­che­rung unter­lie­gen­den Kom­man­dit­be­tei­li­gung) redu­ziert sich die Bemes­sungs­grund­la­ge nur auf die der Pflicht­ver­si­che­rung unter­lie­gen­den Ein­künf­te. Da die Trennung aber aus dem der Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt vom Finanz­amt über­mit­tel­ten Steu­er­be­scheid nicht ersicht­lich ist, müssen diese Daten der SV-Anstalt vom Pflicht­ver­si­cher­ten selbst mit­ge­teilt werden, damit nicht irr­tüm­lich von pflicht­ver­si­che­rungs­frei­en Ein­künf­ten SV-Beiträge vor­ge­schrie­ben werden.
Ver­lust­aus­glei­che wirken sich nur inner­halb pflicht­ver­si­cher­ter Ein­künf­te aus. Der VwGH 21.4.2004, 2000/08/0205 hat fest­ge­stellt, dass z.B. Verluste aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung für Zwecke der Bei­trags­grund­la­gen­er­mitt­lung nicht abge­zo­gen werden dürfen, vice versa Über­schüs­se diese aber auch nicht erhöhen.

:: Emp­feh­lung für die Praxis

Setzen sich Ein­künf­te aus Selb­stän­di­ger Tätig­keit oder Gewer­be­be­trieb aus unter­schied­li­chen Quellen zusammen, dann ist die Vor­schrei­bung der SV-Beiträge dahin­ge­hend zu prüfen, ob die Bei­trags­grund­la­gen richtig ermit­telt sind. Besser ist es, der SV-Anstalt schon vorher die genaue Zusam­men­set­zung der betref­fen­den Ein­kunfts­quel­len schrift­lich bekannt zu geben, um über­höh­te Bei­trags­vor­schrei­bun­gen von vorn­her­ein zu vermeiden. 

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia