News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Verkauf von gebrauch­ten Dienst­fahr­zeu­gen an Arbeitnehmer

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2005 

Kauft der Dienst­neh­mer sein Dienst­fahr­zeug nach Ende der Lea­sing­dau­er vom Arbeit­ge­ber, ist fol­gen­des zu beachten: Liegt der ver­ein­bar­te Kauf­preis unter jenem Preis, der bei einer Ver­äu­ße­rung an einen fremden privaten Abnehmer zu erzielen wäre, liegt ein steu­er­pflich­ti­ger Sach­be­zug vor. Die Höhe des Sach­be­zu­ges ergibt sich aus der Dif­fe­renz des ver­ein­bar­ten Kauf­prei­ses und dem Mit­tel­wert zwischen dem Händler-Ein­kaufs­preis und dem Händler-Ver­kaufs­preis laut den inlän­di­schen Eurotax-Notie­run­gen (jeweils inkl. USt. und NOVA). Der Arbeit­neh­mer kann aller­dings einen nied­ri­ge­ren Sach­be­zug anhand geeig­ne­ter Unter­la­gen wie z.B. Bewer­tungs­gut­ach­ten, ver­gleich­ba­re Kauf­prei­se etc. nach­wei­sen. (LSt-Pro­to­koll 2004)

Bild: © a_korn — Fotolia