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30.000 Kilo­me­ter-Grenze für steu­er­frei­es KM-Geld auch bei Dienstreisen?

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2005 

Bisher war das steu­er­freie KM-Geld nur bei Berufs- und Geschäfts­rei­sen mit einer jähr­li­chen Kilo­me­ter­leis­tung von 30.000 begrenzt, wobei bei Geschäfts­rei­sen nach Über­schrei­tung dieser Grenze, ins­ge­samt nur die tat­säch­li­chen Kosten als Betriebs­aus­ga­ben absetz­bar sind.
Recht­spre­chung und Ver­wal­tung gehen nun bei Dienst­rei­sen unterschiedlicheWege.

:: Ver­wal­tung

Laut Rz 713 LStR 2002 können KM-Gelder in der Höhe von € 0,36 / Km auch für mehr als 30.000 KM/Jahr steu­er­frei aus­be­zahlt werden.

:: Recht­spre­chung

Laut VwGH E. 19.5.2005,2001/15/0088 ist die 30.000 KM-Grenze auch bei Dienst­rei­sen anzu­wen­den. Im kon­kre­ten Fall handelte es sich um gefah­re­ne KM in der Grö­ßen­ord­nung von bis zu 182.000 KM/Jahr, wobei es bei einem Brut­to­be­zug von S 196.000,- p.a. zu einem steu­er­frei­en KM-Geld­ersatz von bis zu S 887.000,- p.a. kam. Der Gerichts­hof sah darin einen Miß­brauchs­tat­be­stand.
Ob die Finanz­ver­wal­tung dieses VwGH-Erkennt­nis zum Anlass nimmt, die LStR ent­spre­chend zu modi­fi­zie­ren, bleibt abzu­war­ten. Für die Praxis ist zu emp­feh­len, die LStR nach wie vor anzu­wen­den. Eine über­zo­ge­ne Aus­schöp­fung der steu­er­frei­en KM-Gelder bei Dienst­rei­sen sollte aber ver­mie­den werden. 

Bild: © sergign — Fotolia