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Welche Fahr­zeu­ge unter die Sach­be­zugs­VO fallen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2005 

Im LStR-War­tungs­er­lass 2005 wird zu den Sach­be­zugs­wer­ten fol­gen­des klar gestellt:

  • Für die Pri­vat­nut­zung des arbeit­ge­ber­ei­ge­nen Fahr­zeu­ges ist nur bei mehr­spu­ri­gen KFZ (PKW, Kombi) und Motor­rä­dern ein Sach­be­zugs­wert anzu­set­zen, nicht aber bei Mopeds, Mofas und Fahr­rä­dern mit Hilfs­mo­tor (Rz 174a LStR).
  • Für die Pri­vat­nut­zung eines Gara­gen­plat­zes ist nur dann ein Sach­be­zugs­wert anzu­set­zen, wenn für das Fahrzeug Park­ge­büh­ren zu ent­rich­ten sind. Da dies für Motor­rä­der, Mopeds, Mofas und Fahr­rä­der mit Hilfs­mo­tor nicht der Fall ist, entfällt der Ansatz eines Sach­be­zugs­wer­tes (Rz 196 LStR). 

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